Zum 1. Juli: Telemedizin startet, Festhonorar steigt, Struktur steht
Für Apotheken in Deutschland treten zum 1. Juli 2026 zahlreiche Neuerungen in Kraft. Sie betreffen die Vergütung der Arzneimittelversorgung, Verträge und neue Versorgungsangebote, aber auch die Organisation ihrer Spitzenorganisation ABDA.
Assistierte Telemedizin startet bundesweit
Neu ist ab dem 1. Juli die assistierte Telemedizin (aTM): Apotheken können Patientinnen und Patienten künftig bei Videosprechstunden unterstützen oder deren Eignung dafür prüfen. Grundlage ist eine Ergänzung des Rahmenvertrags nach § 129 SGB V. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat für alle Mitgliedsapotheken umfangreiches Informationsmaterial erarbeitet, das verschiedene organisatorische, pharmazeutische, technische und abrechnungstechnische Aspekte der Leistungserbringung umfasst.
Honorar steigt auf 9,00 Euro
Ebenfalls zum 1. Juli erhöht sich das Fixhonorar für verschreibungspflichtige Arzneimittel von bislang 8,35 Euro auf 9,00 Euro je Packung. Eine weitere Anhebung auf 9,50 Euro ist für Januar 2027 vorgesehen. Die Dritte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) wurde am 3. Juni vom Bundeskabinett verabschiedet.
Apothekenreform steht vor Inkrafttreten
Die Apothekenreform (ApoVWG) ist politisch beschlossen und tritt nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft – also voraussichtlich zeitnah nach dem 1. Juli. Das Gesetz zielt unter anderem auf mehr Kompetenzen für Apotheken sowie neue Aufgaben etwa in Prävention und Versorgung. So können die Apotheken künftig zusätzlich zu Grippe- und Corona-Impfungen auch alle anderen Schutzimpfungen mit sogenannten Totimpfstoffen (z. B. gegen Tetanus, Diphtherie oder FSME) anbieten.
Telematik-Infrastruktur stellt Karten um
Am 30. Juni 2026 endet die Frist, zu der bestimmte Karten, getauscht werden müssen. Dazu zählen SMC-B-Karten und elektronische Heilberufsausweise, kurz HBA, der Generation 2.0 sowie HBA mit dem IDEMIA-Chipsatz. Nach Angaben der gematik betrifft der Kartentausch zum einen so genannte „RSA-only“-Heilberufsausweise der Anbieter medisign und D-Trust als auch „ECC-ready“-Heilberufsausweise der Anbieter D-Trust und SHC+Care. RSA/ECC sind Verschlüsselungsalgorithmen; ab dem 01.07 gilt für die Telematik-Infrastruktur (TI) großflächig ECC als Standard.
Neue Struktur der ABDA steht fest
Ab dem 1. Juli 2026 ist die Geschäftsstelle aufgrund einer Strukturänderung in die Hauptgeschäftsführung sowie 14 Bereiche gegliedert. Ziel ist eine effizientere Arbeitsweise. Bereits seit Jahresbeginn 2026 steht Franziska Erdle als Hauptgeschäftsführerin an der Spitze der ABDA-Geschäftsstelle. Sie folgte auf den in den Ruhestand gegangenen, langjährigen Hauptgeschäftsführer Dr. Sebastian Schmitz.