Musterweiterbildungsordnung der Bundesapothekerkammer

Das gemeinsame Interesse aller Apothekerkammern ist, dass die Weiterbildung möglichst einheitlich in der gesamten Bundesrepublik durchgeführt wird. Ein Fachapotheker aus Berlin soll nicht eine grundsätzlich andere Qualifikation als ein Fachapotheker aus Düsseldorf haben.

Aus diesem Grund hat die Bundesapothekerkammer eine Musterweiterbildungsordnung erarbeitet. Diese hat empfehlenden Charakter für die Apothekerkammern zur Ausgestaltung der Weiterbildung im Rahmen ihrer Länderhoheit. Rechtsverbindlich für den einzelnen Apotheker ist die Weiterbildungsordnung der Kammer, deren Mitglied er ist.

Die Bundesapothekerkammer entwickelt die Musterweiterbildungsordnung fortlaufend weiter und passt diese z.B. auch an europäische Entwicklungen an. Die letzten wichtigen Änderungen beschloss die Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer am 14. November 2018 mit der Aufnahme des neuen Weiterbildungsbereichs "Medikationsmanagement im Krankenhaus" und der Zusammenlegung der "Pharmazeutischen Analytik" und "Pharmazeutischen Technologie" zum gemeinsamen Gebiet "Pharmazeutische Analytik und Technologie".

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