Theoretische und praktische Ausbildung – was ist das?
Apothekerinnen und Apotheker, die an PTA-Schulen, pharmazeutischen Hochschulinstituten oder in PKA-Klassen unterrichten, verfügen in der Regel über fundiertes pharmazeutisches Fachwissen aus Ausbildung und Berufspraxis. Für eine qualitativ hochwertige und erfolgreiche Lehre sind jedoch zusätzlich pädagogische Kenntnisse und Fertigkeiten entscheidend. Diese werden in der Weiterbildung „Theoretische und praktische Ausbildung“ vermittelt und gezielt weiterentwickelt.
Die Weiterbildung befähigt dazu, Unterricht fach- und sachgerecht zu planen und durchzuführen. Sie vermittelt das erforderliche pädagogische Hintergrundwissen sowie die methodischen und didaktischen Kompetenzen, um unterschiedliche Lehrmethoden, Medien sowie Aktions- und Sozialformen gezielt einzusetzen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Gestaltung von Lehr-Lern-Prozessen: Die Teilnehmenden lernen, Schülerinnen und Schüler sowie Studierende zu motivieren, individuell zu fördern und angemessen zu fordern. Darüber hinaus werden Kompetenzen zur Erstellung von Lernerfolgskontrollen, zur Leistungsbeurteilung sowie zur Reflexion der eigenen Lehrtätigkeit vermittelt.
Ergänzend werden Fähigkeiten in der Gesprächsführung sowie in der Prävention und konstruktiven Bewältigung von Konfliktsituationen geschult.

Hinweis: Pädagogische Zusatzqualifikation für PTA-Schulen ab 2030 erforderlich
Ab 2030 ist für eine Lehrtätigkeit an PTA-Schulen eine pädagogische Zusatzqualifikation erforderlich. Diese kann durch die Weiterbildung „Theoretische und praktische Ausbildung“ erworben werden.
Da die konkreten Anforderungen landesrechtlich geregelt sind und variieren können, kommen je nach Bundesland auch andere Qualifikationswege, beispielsweise ein Referendariat, in Betracht. Interessierte sollten sich daher bei ihrer zuständigen Apothekerkammer über die jeweils geltenden Voraussetzungen informieren.
Wie läuft die Weiterbildung ab?
Die Weiterbildung erfolgt an einer zugelassenen Weiterbildungsstätte unter der Betreuung einer ermächtigten Apothekerin oder eines ermächtigten Apothekers. Als Weiterbildungsstätten kommen insbesondere pharmazeutische Hochschulinstitute, PTA-Schulen sowie andere geeignete Einrichtungen in Betracht, beispielsweise berufsbildende Schulen (z. B. für PKA oder Pflegefachpersonal).
Die Weiterbildung kann von Apothekerinnen und Apothekern aufgenommen werden, die an einer Weiterbildungsstätte unterrichten – sowohl haupt- als auch nebenberuflich.
Bei hauptberuflicher Lehrtätigkeit in Vollzeit beträgt die Weiterbildungsdauer in der Regel 36 Monate. Zusätzlich sind 200 Stunden Tätigkeit in einer öffentlichen Apotheke oder Krankenhausapotheke nachzuweisen. Diese können auch bereits vor der Anmeldung zur Weiterbildung erbracht worden sein, sofern sie nicht länger als drei Jahre zurückliegen.
Auch eine Weiterbildung bei nebenberuflicher Unterrichtstätigkeit ist möglich. In diesem Fall müssen während der Weiterbildungszeit mindestens 300 Unterrichtsstunden nachgewiesen werden. Zudem ist eine hauptberufliche Tätigkeit an einer zugelassenen Weiterbildungsstätte erforderlich.
Für die Aufnahme der Weiterbildung wenden sich Interessierte an die zuständige Apothekerkammer. Dort erhalten sie weitere Informationen zum Ablauf sowie zu den Regelungen der Weiterbildungsordnung.
Seminare
Ergänzend zur praktischen Tätigkeit ist während der Weiterbildung der Besuch von Seminaren erforderlich. Derzeit sind mindestens 120 Seminarstunden zu absolvieren.
Die Inhalte und Anforderungen der Seminare sind bundeseinheitlich abgestimmt.
Woran erkenne ich anerkannte Seminare?
Anerkannte Seminare sind von der Weiterbildungakademie der Bundesapothekerkammer akkreditiert und tragen eine Akkreditierungsnummer.
Bitte achten Sie darauf, dass diese Nummer auf Ihrer Teilnahmebescheinigung ausgewiesen ist.
Verteilungsmodus
Alle Seminare werden von den Apothekerkammern angeboten. Damit alle Weiterzubildenden während der Weiterbildungszeit die Gelegenheit zur Teilnahme an den Seminaren erhalten, arbeiten die Kammern im Rahmen des Verteilungsmodus zusammen.
Der Verteilungsmodus sieht vor, dass sich einzelne Kammern auf die Durchführung bestimmter Seminare konzentrieren und diese für alle Weiterzubildenden des Bundesgebietes durchführen. Im Verteilungsmodus "Theoretische und Praktische Ausbildung" sind folgende Kammern für die Durchführung der Seminare verantwortlich:
- Seminar 1: AK Nordrhein
- Seminar 2: AK Nordrhein
- Seminar 3: AK Westfalen-Lippe
- Seminar 4: AK Westfalen-Lippe
- Seminar 5: AK Niedersachsen
- Seminar 6: AK Niedersachsen