Theoretische und praktische Ausbildung – was ist das?

Apothekerinnn und Apotheker, die an PTA-Schulen, pharmazeutischen Hochschulinstituten oder in PKA-Klassen unterrichten, bringen durch ihre eigene Ausbildung und berufliche Erfahrungen viel pharmazeutisches Fachwissen mit. Für die Qualität und den Erfolg der Lehre sind neben fachlichem Wissen aber auch pädagogische Kenntnisse und Fertigkeiten ausschlaggebend. Diese werden durch die Weiterbildung „Theoretische und praktische Ausbildung“ unterrichtet und ausgebaut.

Die Weiterbildung vermittelt die notwendigen Kompetenzen, um Unterricht fach- und sachgerecht zu planen und durchzuführen. Dabei erhalten die Weiterzubildenden das notwendige pädagogische Hintergrundwissen und Handwerkszeug, um unterschiedliche Methoden und Medien sowie Aktions- und Sozialformen in der Lehre gezielt einzusetzen. Die Weiterzubildenden lernen, wie man Schüler und Studenten motiviert, gezielt fördert und fordert. Die Weiterzubildenden werden außerdem für die Gestaltung von Lernerfolgskontrollen und die Beurteilung der Leistungen fit gemacht sowie für die Reflexion der eigenen Lehrtätigkeit sensibilisiert. Ein weiterer Schwerpunkt ist Gesprächsführung und die Prävention und Lösung von Konfliktsituationen.

Wie läuft die Weiterbildung ab?

Die Weiterbildung findet an einer zugelassenen Weiterbildungsstätte statt.  Als Weiterbildungsstätten können pharmazeutische Hochschulinstitute, PTA-Schulen oder andere geeignete Einrichtungen zugelassen werden. Das können z. B. berufsbildende Schulen sein, an denen PKA oder Krankenpfleger ausgebildet werden. Betreut werden Weiterzubildende durch einen ermächtigte Apothekerin oder einen ermöchtigten Apotheker.

Die Weiterbildung können alle approbierten pharmazeutischen Fachkräfte aufnehmen, die haupt- oder nebenberuflich an einer Weiterbildungsstätte unterrichten. Wenn die Lehrtätigkeit hauptberuflich erfolgt, können die Weiterbildungsziele in 36 Monaten erreicht werden. Zusätzlich sind 200 Stunden nebenberuflicher Tätigkeit in einer öffentlichen Apotheke oder Krankenhausapotheke nachzuweisen. Von diesen 200 Stunden können bis zu 50 Stunden bereits vor der Anmeldung zur Weiterbildung abgeleistet worden sein. In diesem Fall dürfen zwischen der Ableistung dieser max. 50 Stunden und dem Datum der Anmeldung zur Weiterbildung nicht mehr als 3 Jahre vergangen sein. Die Weiterbildung ist auch in nebenberuflicher Unterrichtstätigkeit möglich, sofern 300 Unterrichtsstunden während der Weiterbildungszeit nachgewiesen werden können. Die hauptberufliche Tätigkeit muss dann in einer zugelassenen Weiterbildungsstätte für „Allgemeinpharmazie“ oder „Klinische Pharmazie“ stattfinden.

Wer die Weiterbildung beginnen möchte, muss sich bei der zuständigen Apothekerkammer melden. Dort werden die erforderlichen Informationen und Hinweise vermitelt, welche Regeln der Weiterbildungsordnung zu beachten sind.

Seminare

Ergänzend zur praktischen Berufstätigkeit ist im Verlauf der drei Weiterbildungjahre der Besuch von Seminaren vorgeschrieben. Derzeit sind mindestens 120 Seminarstunden zu absolvieren. Die Apothekerkammern haben sich bundeseinheitlich auf einen einheitlichen Themen- und Anforderungskatalog für die Seminare verständigt. Ob ein Seminar diesen Anforderungen entspricht, können Teilnehmende leicht erkennen: Alle Seminare, die von der Weiterbildungakademie der Bundesapothekerkammer anerkannt wurden, haben eine entsprechende Akkreditierungsnummer. Teilnehmende sollten darauf achten, dass die Akkreditierungsnummer auf der Teilnahmebescheinigung vermerkt ist.

Verteilungsmodus

Alle Seminare werden von den Apothekerkammern angeboten. Damit alle Weiterzubildenden während der Weiterbildungszeit die Gelegenheit zur Teilnahme an den Seminaren erhält, arbeiten die Kammern im Rahmen des Verteilungsmodus zusammen.

Der Verteilungsmodus sieht vor, dass sich einzelne Kammern auf die Durchführung bestimmter Seminare konzentrieren und diese für alle Weiterzubildenden des Bundesgebietes durchführen. Im Verteilungsmodus "Theoretische und Praktische Ausbildung" sind folgende Kammern für die Durchführung der Seminare verantwortlich:

  • Seminar 1: AK Nordrhein
  • Seminar 2: AK Nordrhein
  • Seminar 3: AK Westfalen-Lippe
  • Seminar 4: AK Westfalen-Lippe
  • Seminar 5: AK Niedersachsen
  • Seminar 6: AK Niedersachsen