Arzneimittelrisiken

Der Begriff 'Arzneimittelrisiken' ist im Sinne des Arzneimittelgesetzes sowie des Stufenplans zu verstehen und umfaßt alle Aspekte, die die Sicherheit und Unbedenklichkeit einer Arzneimitteltherapie beeinträchtigen können. Er umfaßt sowohl pharmazeutische herstellerbedingte Qualitätsmängel, als auch unerwünschte Wirkungen, Medikationsfehler sowie Fehl- und Missbrauch. Nach Stufenplan (Bundesanzeiger Nr. 31 vom 15.02.05) versteht man unter Arzneimittelrisiken insbesondere

  • Nebenwirkungen, (bei bestimmungsgemäßem Gebrauch und auch außerhalb)
  • Wechselwirkungen mit anderen Mitteln,
  • Resistenzbildung,
  • Missbrauch, Fehlgebrauch,
  • Gewöhnung, Abhängigkeit,
  • Mängel der Qualität, auch technischer Art,
  • Mängel der Behältnisse und äußeren Umhüllungen,
  • Mängel der Kennzeichnung und der Fach- und Gebrauchsinformationen,
  • Arzneimittelfälschungen,
  • Nicht ausreichende Wartezeit bei Tierarzneimitteln,
  • Potenzielle Umweltrisiken aufgrund der Anwendung eines Tierarzneimittels
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Unerwünschte Arzneimittelwirkungen und Qualitätsmängel melden

Arzneimittelrisiken können an die AMK bevorzugt mittels Online-Formular geschickt werden. Alternativ kann das Pdf-Formular genutzt werden.

  

  

Kontakt

Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK)
Heidestraße 7
10557 Berlin

Telefax: 030 40004-553
Telefon: 030 40004-552
E-Mail: amk(at)arzneimittelkommission.de

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