Leitlinien zum Thema "Information und Beratung"

Die Information und Beratung zur Abgabe von Arzneimitteln in der Selbstmedikation und auf ärztliche Verordnung, die weitergehende Arzneimittelinformation und der Umgang mit Arzneimittelrisiken sind Aufgaben der Apothekerinnen und Apotheker. Die Leitlinien und Kommentare zum Thema "Information und Beratung" dienen der Qualitätssicherung und greifen dabei insbesondere die rechtlichen Anforderungen auf.

Information und Beratung des Patienten bei der Abgabe von Arzneimitteln – Selbstmedikation

Information und Beratung des Patienten bei der Abgabe von Arzneimitteln auf ärztliche Verordnung

Arzneimittelinformation in der Apotheke und in Informationsstellen der Apothekerschaft

Risiken bei Arzneimitteln – Maßnahmen in der Apotheke

Information und Beratung des Patienten bei der Abgabe von Arzneimitteln

Die Information und Beratung zur Abgabe von Arzneimitteln in den öffentlichen Apotheken ist eine pharmazeutische Tätigkeit. Bei der Abgabe von Arzneimitteln an einen Patienten oder eine Patientin ist durch Nachfrage festzustellen, inwieweit dieser oder diese Informations- und Beratungsbedarf hat und eine den Anforderungen nach § 20 Apothekenbetriebsordnung entsprechende Beratung anzubieten.

Die Verfahrensweise zur Information und Beratung werden mit den Leitlininen der Bundesapothekerkammer "Information und Beratung des Patienten bei der Abgabe von Arzneimitteln - Selbstmedikation" und "Information und Beratung des Patienten bei der Abgabe von Arzneimitteln auf ärztliche Verordnung" beschrieben.

Arzneimittelinformation in der Apotheke und in Informationsstellen der Apothekerschaft

Unter einer weitergehenden Arzneimittelinformation versteht man die Erfassung, Bearbeitung therapie- bzw. arzneimittelbezogener Probleme sowie die Bereitstellung der durch Referenzen belegten, aufbereiteten und bewerteten medizinisch-pharmazeutischen Informationen. Bei komplexen Fragestellungen ist ggf. eine spezialisierte Arzneimittelinformationsstelle zu kontaktieren.

Diese umfangreichen Recherchen und insbesondere die Bewertung der Ergebnisse erfordern den Sachverstand und die Erfahrungen der Apothekerin bzw. des Apothekers. Die Beantwortung ist zwar innerhalb eines Tages wünschenswert, kann aber auch erst nach mehreren Tagen möglich sein, u. a. wenn externe Informationsstellen zu Rate gezogen werden müssen.

 

Leitlinie: Arzneimittelinformation in der Apotheke und in Informationsstellen der Apothekerschaft

Flussdiagramm im Power-Point-Format

Kommentar: Arzneimittelinformation in der Apotheke

Kommentar: Arzneimittelinformation in Informationsstellen der Apothekerschaft

Risiken bei Arzneimitteln – Maßnahmen in der Apotheke

Der Begriff „Arzneimittelrisiken“ ist im Sinne des Arzneimittelgesetzes sowie des Stufenplans gemäß § 63 AMG zu verstehen und umfasst alle Aspekte, die die Sicherheit und Unbedenklichkeit einer Arzneimitteltherapie beeinträchtigen können. Er umfasst sowohl pharmazeutische herstellerbedingte Qualitätsmängel als auch unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW, syn. Nebenwirkungen), u.a. Medikationsfehler sowie Missbrauch und Fehlgebrauch.

Leitlinie: Risiken bei Arzneimitteln – Maßnahmen in der Apotheke

Kommentar zur Leitlinie: Risiken bei Arzneimitteln – Maßnahmen in der Apotheke

Flussdiagramm im Power-Point-Format (Information über Arzneimittelrisiken)

Flussdiagramm im Power-Point-Format (Qualitätsmängel)

Flussdiagramm im Power-Point-Format (UAW)