Fortbildungszertifikat – Punktefortbildung
Apothekerinnen und Apotheker sind verpflichtet, sich beruflich fortzubilden. Fortbildung gehört somit zum apothekerlichen Selbstverständnis. Durch den Erwerb des Fortbildungszertifikats können die Berufsangehörigen nachweisen, dass sie sich in einem Mindestumfang sowie nach bestimmten Kriterien fortgebildet haben und somit ihrer Berufspflicht nachgekommen sind.
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Der Mitgliederbereich ist zugriffsgeschützt. Er enthält besondere Fachinformationen für Apothekerinnen und Apotheker sowie für die Mitgliedsorganisationen der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Zu den Inhalten zählen u. a. Informationen der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK), Fachreferate und andere Arbeitsmaterialien.