Fortbildungszertifikat – Punktefortbildung

Apothekerinnen und Apotheker sind verpflichtet, sich beruflich fortzubilden. Fortbildung gehört somit zum apothekerlichen Selbstverständnis. Durch den Erwerb des Fortbildungszertifikats können die Berufsangehörigen nachweisen, dass sie sich in einem Mindestumfang sowie nach bestimmten Kriterien fortgebildet haben und somit ihrer Berufspflicht nachgekommen sind.

Mehr lesen
Students in college learning
 

Empfehlungen für Apothekerkammern

Mit dem Ziel, die kontinuierliche Fortbildung der Apotheker zu fördern und nach außen zu dokumentieren, hat die Bundesapothekerkammer (BAK) Empfehlungen für Richtlinien zum Erwerb des Fortbildungszertifikats formuliert.

Mehr lesen
 

Akkreditierung von Fortbildungsmaßnahmen

Veranstalter bzw. Anbieter von Fortbildungsmaßnahmen können ihre Angebote im Rahmen des Fortbildungszertifikates akkreditieren lassen. Dies betrifft insbesondere Vorträge, Seminare oder Onlinefortbildungen.

Mitglieder Login

Der Mitgliederbereich ist zugriffsgeschützt. Er enthält besondere Fachinformationen für Apothekerinnen und Apotheker sowie für die Mitgliedsorganisationen der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Zu den Inhalten zählen u. a. Informationen der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK), Fachreferate und andere Arbeitsmaterialien.