Innerhalb von Europa arbeiten

Innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz werden die Apothekerausbildungen in der Regel automatisch gegenseitig anerkannt. Die deutsche Apothekerausbildung erfüllt die Mindestanforderungen, die mit der Berufsanerkennungsrichtlinie festgelegt worden sind.

Wenn Sie Ihre Apothekerausbildung nach den ab 1989 gültigen Fassungen der Approbationsordnung für Apotheker absolviert haben, erfüllen Sie die Anforderungen zur automatischen Anerkennung der Ausbildung innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und der Schweiz nach der Richtlinie 2005/36/EG (Berufsanerkennungsrichtlinie).

Nach Vorlage des Zeugnisses über die Staatliche Pharmazeutische Prüfung und weiterer, bei der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes zu erfragender Unterlagen erfolgt die automatische Anerkennung als Apotheker. Zusätzlich müssen Sie über die notwendige Sprachkenntnis für die Ausübung Ihrer Berufstätigkeit im Aufnahmemitgliedstaat verfügen und gegebenenfalls nachweisen (vgl. Art. 53 der Berufsanerkennungsrichtlinie).

Apotheker, die in Deutschland nach den Vorschriften der Ausbildungsordnungen von 1934 bzw. 1971 ausgebildet wurden, müssen zusätzlich eine Bescheinigung erbringen, die bestätigt, dass sie während der letzten fünf Jahre mindestens drei Jahre ununterbrochen pharmazeutisch gearbeitet haben (vgl. Art. 23 der Berufsanerkennungsrichtlinie).

Als europäischer Apotheker können Sie einen „Europäischen Berufsausweis“ beantragen. Dies ist keine Karte, sondern ein elektronisches Verfahren, mit dem die Anerkennung Ihrer Apothekerausbildung beschleunigt werden kann. Sie können den Antrag und die Zeugnisse elektronisch bei den Behörden Ihres Herkunftslandes einreichen. Diese prüfen und bestätigen die Echtheit und Gültigkeit Ihrer Unterlagen. Die zuständigen Behörden des Aufnahmestaates entscheiden daraufhin über die Anerkennung Ihrer Apothekerausbildung. Es ist möglich, den Antrag online zu verfolgen.

Bei Problemen im Rahmen der Anerkennung von Berufsqualifikationen und Diplomen innerhalb der Europäischen Union bzw. allgemein zur Unterstützung des Arbeitens, Studierens und Lebens im Ausland wurde das Netzwerk SOLVIT errichtet. Hier werden alle EU-Bürger unterstützt, die aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit Probleme mit Behörden haben. SOLVIT-Stellen wurden in allen EU-Ländern eingerichtet. In Deutschland ist das Bundesministerium für Wirtschaft der SOLVIT-Ansprechpartner. Wird eine Anerkennung verweigert, kann dies durch den Antragsteller durch das zuständige Verwaltungsgericht überprüft werden lassen.

Das „Europäische Portal zur beruflichen Mobilität“ (EURES) bietet neben Informationen über verfügbare Arbeitsstellen in Deutschland und im europäischen Ausland auch Details über das Leben und Arbeiten in den europäischen Mitgliedstaaten.

Die folgende Auflistung ist eine Auswahl an Organisationen, die Praktika im Ausland vermitteln bzw. sich ehrenamtlich engagieren. Zum Teil richten sich die Angebote an Pharmaziestudierende.

Praktika zum Beispiel über

Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e.V.

Rise Worldwide-Projekt des Deutschen Akademischer Austauschdienst e.V. (DAAD)

International Association for the Exchange of Students for Technical Experience (IAESTE)

Ehrenamtliches Engagement zum Beispiel über

Apotheker ohne Grenzen Deutschland e.V.

Apotheker Helfen e. V.

Ärzte ohne Grenzen e. V.

Kontaktdaten der europäischen Apothekerorganisationen sind über den Zusammenschluss der Apotheker in der europäischen Union (ZAEU) erhältlich. Auch der Weltverband der Apotheker, Apotheken und Pharmazie - die Fédération Internationale Pharmaceutique (FIP) hat eine Liste mit den Kontaktdaten der Mitgliedsorganisationen veröffentlicht. Die Apothekerorganisationen der Länder können Ihnen bei Fragen über die Bestimmungen vor Ort weiterhelfen.