Heilberufsausweis

Der Heilberufsausweis (HBA) ist der Ausweis der Apothekerinnen und Apotheker. Er ist ein elektronischer Heilberufsausweis nach § 291a Abs. 5 SGB V und ist mit einer qualifizierten elektronischen Signatur ausgestattet. Der HBA unterliegt daher zusätzlich den Vorgaben der eIDAS-Verordnung.

Er ist als personenbezogener Ausweis gestaltet und weist den Inhaber als Apothekerin oder Apotheker aus. In diesem Kontext darf ausschließlich mit dem HBA auf die Daten der eGK zugegriffen werden. Hierfür ist der HBA mit Zertifikaten zur Identifikation und Signaturzertifikaten für die qualifizierte elektronische Signatur ausgestattet. Gleiches gilt für die anderen Berufsgruppen in der Apotheke (Pharmazieingenieur/in, Apothekerassistent/in und Apothekenassistent/in).

Der HBA bietet dem Inhaber u. a. folgende Funktionalitäten:

  • rechtsgültige Signatur elektronischer Dokumente,
  • Ver- bzw. Entschlüsselung elektronischer Dokumente,
  • Authentifizierung gegenüber IT-Systemen oder IT-Komponenten (Apothekenverwaltungssysteme, Systeme der apothekerlichen Standesorganisationen), der TI und der eGK.

Zum Erhalt eines HBA muss von der Apothekerin bzw. dem Apotheker ein aktueller Nachweis der Berufsgruppenzugehörigkeit (Approbation) der ausgebenden Landesapothekerkammer vorliegen. Damit wird ausgeschlossen, dass Unbefugte eine solche Karte erhalten.

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