Berufe
Nur pharmazeutisches Personal darf nach § 3 ApBetrO Arzneimittel entwickeln, herstellen, prüfen und abgeben. Auch die Information und Beratung über Arzneimittel darf nur durch pharmazeutisches Personal erfolgen.
Zum pharmazeutischen Personal einer Apotheke gehören:
- Apothekerinnen und Apotheker,
- pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten (PTA),
- Apothekerassistentinnen und -assistenten,
- Pharmazieingenieurinnen und -ingenieure,
- Apothekenassistentinnen und - assistenten,
- Pharmazeutische Assistentinnen und Assistenten.
Es gibt aber auch nichtpharmazeutisches Personal, vor allem:
- pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA)
- Apothekenhelferinnen und -helfer,
- Apothekenfacharbeiterinnen und -facharbeiter.
Diese dürfen weder über Arzneimittel informieren noch welche abgeben.