Arbeitsschutz in der Apotheke

Jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin in der Apotheke hat Anspruch auf einen gesunden und sicheren Arbeitsplatz. Der Apothekenleiter bzw. die Apothekenleiterin trägt die Verantwortung für den Arbeitsschutz im eigenen Betrieb. Die Gefährdungen am Arbeitsplatz müssen beurteilt werden und es muss angemessen reagiert werden.

In der Apotheke denkt man dabei vermutlich zuerst an Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und den Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten. Arbeitsschutz erstreckt sich aber beispielsweise auch auf Unfallgefahren im Alltag, physische Belastung durch langes Stehen in der Offizin, Stress und psychische Belastung, Hautschutz und das Risiko einer Virusinfektion bei der Durchführung von Blutuntersuchungen.

Um Apothekenleiter und Apothekenleiterinnen bei der Wahrnehmung der Aufgaben im Bereich des Arbeitsschutzes zu unterstützen, hat die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) zahlreiche Broschüren und Arbeitshilfen entwickelt, die kostenlos über die Homepage der BGW bestellt werden können, wie z. B.: