Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik

Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren erhalten mit dieser Dienstleistung das Angebot, bei Neuverordnung von inhalativen Arzneimitteln bzw. bei jedem Device-Wechsel ihre Inhalationstechnik nach einem standardisierten Prozess in der Apotheke zu üben. Sie haben zudem Anspruch, dies alle 12 Monate zu wiederholen, wenn sie in den letzten 12 Monaten keine Schulung in einer Arztpraxis oder anderen Apotheke erhalten haben und nicht im DMP Asthma/COPD eingeschrieben sind. Ziel ist, die Qualität der Arzneimittelanwendung von Inhalativa zu verbessern und die Therapietreue sowie die Effektivität der verordneten Therapie zu optimieren. In der Apotheke erfolgt die Einweisung in die korrekte Inhalationstechnik unter Verwendung eines „Dummys“ bzw. Placebos des konkret abzugebenen Devices (d. h. gemäß ärztlicher Verordnung bzw. nach Rabattvertrag). Während der Demonstration durch die/den Patient*in wird die Anwendung überprüft und dokumentiert. Im Anschluss werden Anwendungsfehler besprochen und die korrekte Anwendung erneut geübt.

Damit Sie mit dieser pDL sofort durchstarten können, finden Sie unter „Materialien für die Durchführung“ alle notwendigen Materialien. „Ergänzende Materialien“ (z. B. Leistungs-/Prozessbeschreibungen, SOPs etc.) finden Sie separat.

Antworten auf wichtige Fragen rund um diese pDL finden Sie im FAQ-Bereich.

Materialien für die Durchführung

Halten Sie folgende notwendige Materialien für die Durchführung in Ihrer Apotheke griffbereit:

Kurzfassung der Vereinbarung zwischen Apotheke und Versicherten

Checkliste Korrekte Anwendung inhalativer Arzneimittel

Die Dienstleistung im Überblick

Die „Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik“ beginnt mit einer praktischen Demonstration der Anwendung des Inhalativums. Anschließend üben Patientinnen und Patienten die korrekte Inhalationstechnik. Dabei werden mögliche Anwendungsfehler identifiziert und gelöst. Insbesondere Folgendes wird auf Richtigkeit geprüft: Zustand des Gerätes, Vorbereitung der Inhalation, die Inhalation selbst sowie das Beenden.

Ziele sind:

  • Erhöhung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) durch Erkennen und Lösen bestehender oder die Prävention potenzieller arzneimittelbezogener Probleme
  • Erhöhung der Effektivität der Arzneimitteltherapie
  • Verbesserung der Qualität der Arzneimittelanwendung
  • Förderung der Therapietreue
  • Verbesserung des Erreichens von Therapiezielen
  • Förderung der Therapieakzeptanz und Gesundheitskompetenz der versicherten Person

Die vertraglich vereinbarte Leistungsbeschreibung sowie Prozessbeschreibung in Form eines Flussdiagramms finden Sie hier:

Vertraglich vereinbarte Leistungsbeschreibung

Prozessbeschreibung

Prozessbeschreibung im Power-Point-Format

Die Leistung wird vom pharmazeutischen Personal mit abgeschlossener Ausbildung erbracht; eine Zusatzqualifikation ist nicht erforderlich.

Empfehlenswert ist die Durchführung in einem geeigneten separaten Raum bzw. einem abgeschirmten Bereich, der eine vertrauliche Beratung ermöglicht.

Vor der Durchführung sollten folgende praktische Vorbereitungen getroffen werden:

  • Materialien beschaffen und bereitlegen („Dummy-Arzneimittel“ bzw. Placebos von regelmäßig verordneten Inhalatortypen, Arbeitshilfen)
  • Festlegung von Verantwortlichkeiten und Arbeitsabläufen im Team (wer, was, wann und wie?)
  • Für die Terminvergabe Stoßzeiten vermeiden. Wenn eine Wiederholung der Einweisung mit Üben nach mehr als einem Jahr geplant ist, klären, wie und durch wen Kontakt aufgenommen werden soll.

Anspruchsberechtigt sind:

  • Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren mit Neuverordnung von Devices bzw. Device-Wechsel oder
  • Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren, die während der letzten 12 Monate laut Selbstauskunft keine Einweisung mit praktischer Übung mit dem entsprechenden Device in einer Arztpraxis oder Apotheke erhalten haben und laut Selbstauskunft nicht in ein Disease-Management-Programm (DMP) Asthma oder COPD eingeschrieben sind

Für diese Dienstleistung wird zwischen dem Patienten bzw. der Patientin und der Apotheke eine Vereinbarung geschlossen. Darin werden unter anderem die Inhalte der Dienstleistung kurz beschrieben und die Voraussetzungen genannt. Es gibt eine Lang- und eine patientenverständlichere Kurzfassung. Die Kurzfassung gibt die wesentlichen Inhalte der Langfassung wieder. Wird die Kurzfassung verwendet, ist in der Fußzeile ein Hinweis zu ergänzen, wo die Langfassung der Vereinbarung zu finden ist. Diese kann zum Beispiel in der Apotheke ausgelegt oder auf der apothekeneigenen Homepage zur Verfügung gestellt werden.

Mit der Unterschrift auf der Vereinbarung erklären die Patient*innen, dass sie die Voraussetzungen für den Erhalt der Dienstleistung erfüllen (siehe Anspruchsberechtigte) und quittieren mit einer zweiten Unterschrift den Erhalt der Dienstleistung. Die unterschriebene Vereinbarung bleibt in der Apotheke, der/die Patient*in erhält eine Kopie.

Da sich der/die Patient*in bezüglich dieser pharmazeutischen Dienstleistung an die Apotheke, mit der die Vereinbarung geschlossen wurde, bindet, reicht bei erneuter Erbringung dieser Dienstleistung eine weitere Quittierung des Erhalts und die Bestätigung der Anspruchsvoraussetzungen. Diese ist zusammen mit der Vereinbarung aufzubewahren.

Eine gesonderte Einwilligungserklärung zum Datenschutz ist nur für die Abrechnung von Privatpatient*innen empfohlen.

Die Dienstleistung besteht aus einer standardisierten Einweisung in die korrekte Inhalativa-Anwendung mit praktischer Demonstration und dem Üben der Inhalationstechnik. Die einzelnen Teilschritte der Durchführung werden im Folgenden näher beschrieben.

Ansprache und Vereinbarung

Es empfiehlt sich, Versicherte bei der Verordnung eines Inhalativums auf die pharmazeutische Dienstleistung anzusprechen (Empfehlung: Automatisierter Hinweis zur Dienstleistung bei Abgabe von Inhalativa durch Programmierung in der Apotheken-Software und Dokumentation der Ansprache in der Patient*innendatei). Bei der Ansprache von Patienten bzw. Patientinnen empfiehlt es sich, den Nutzen und die Vorteile einer Einweisung sowie Übung der Inhalationstechnik zu erläutern (siehe Ziele der Leistung).

Vor bzw. zu Beginn ist eine schriftliche Vereinbarung mit der bzw. dem Versicherten zu treffen.

Kurzfassung der Vereinbarung zwischen Apotheke und Versicherten

Langfassung der Vereinbarung zwischen Apotheke und Versicherten

Vorbereitung des Patient*innengesprächs

Bei Verordnung eines neuen Devices ist der Patient bzw. die Patientin zeitgleich mit bzw. zeitnah nach der Abgabe einzuweisen. Die Einweisung und Übung sollte, wenn möglich, mit einem „Dummy“ bzw. Placebo des neu verordneten bzw. lt. Rabattvertrag abzugebenden Devices durchgeführt werden.  Daher sollten im Vorfeld Placebos von regelmäßig verordneten bzw. abgegebenen Inhalatortypen/Devices beschafft und bereitgelegt werden. Wenn therapeutisch möglich, kann im Einzelfall der Patienten bzw. die Patientin die Inhalationstechnik mit seinem bzw. ihrem Device vorführen.

Ebenso sollten vorliegen:

  • Arbeitshilfe Checkliste Korrekte Anwendung inhalativer Arzneimittel
  • Ausdruck der Vereinbarung (Kurz- oder Langfassung), auf der Patienten bzw. Patientinnen den Erhalt der Dienstleistung quittieren

Einweisung mit Übung

Ziel der Einweisung ist es, dass Patienten und Patientinnen die Anwendung eines neuen oder anderen Inhalationsdevices richtig erlernen bzw. Anwendungsfehler bei einem bereits bekannten Inhalationsdevice erkannt und behoben werden. Die erarbeiteten Empfehlungen basieren auf den Nationalen Versorgungsleitlinien COPD und Asthma (NVL COPD und Asthma).

Zunächst erfolgt die Einweisung und Demonstration der Anwendung durch das pharmazeutische Personal.

Mit der Arbeitshilfe Checkliste Korrekte Anwendung inhalativer Arzneimittel wird die korrekte Anwendung der Inhalativa während der Demonstration durch den Patienten bzw. die Patientin überprüft und dokumentiert.  Im Anschluss werden Anwendungsfehler besprochen und die korrekte Anwendung geübt.

Checkliste Korrekte Anwendung inhalativer Arzneimittel

Bei Bedarf können für den Patienten bzw. die Patientin verständliche Informationen bzw. Anleitungen mitgegeben werden, die auf das jeweilige Device zugeschnitten sind. (Links und Downloads)

Im Anschluss quittiert der Patient bzw. die Patientin den Erhalt der Dienstleistung.

Die hier beschriebene Einweisung wird detailliert in den Arbeitshilfen der BAK erläutert:

SOP Patientenberatung zur korrekten Anwendung inhalativer Arzneimittel

Ergänzende Informationen zur SOP Patientenberatung zur korrekten Anwendung inhalativer Arzneimittel

Dokumentation

Die Dokumentation der Dienstleistung erfolgt mit der Checkliste Korrekte Anwendung inhalativer Arzneimittel. Diese wird neben der unterschriebenen Vereinbarung und der Quittierung in der Apotheke aufbewahrt.

Die Dienstleistung „Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung und Üben der Inhalationstechnik“ wird mit 20 Euro netto honoriert. Die Dienstleistung wird über das Sonderkennzeichen „Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik“ (SPZN 17716783) abgerechnet. Höchst vorsorglich regen wir an, dass für Abrechnungsvorgänge mit Privatpatient*innen vorab eine Einwilligungserklärung gegenüber der Apotheke abgegeben wird.

Mehr erfahren

Fragen & Antworten

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die pharmazeutischen Dienstleistungen.

Revision

  • 31.01.2024: Aktualisierung der Kurzfassung der Vereinbarung
  • 16.06.2023: Aktualisierung der Materialien zur Durchführung
  • 13.06.2023: Aktualisierung der Kurzfassung der Vereinbarung
  • 15.02.2023: Ergänzung der Abrechnungsdaten in der Lang- und Kurzfassung der Vereinbarung  
  • 07.09.2022: Korrektur der Langfassung der Vereinbarung in Bezug auf den Datenschutz
  • 11.07.2022: Die Langfassung der Vereinbarung steht ab sofort als beschreibbares Dokument zur Verfügung

Downloads