securPharm in der Praxis

Für den Betrieb von securPharm müssen Apotheken in der Praxis bestimmte Voraussetzungen erfüllen und Prozesse beachten.

Mit wenigen Ausnahmen gilt: Verschreibungspflichtige Arzneimittel sind verifizierungspflichtig und müssen mit securPharm überprüft werden. Die Packungen von verifizierungspflichtigen Arzneimitteln tragen zwei Sicherheitsmerkmale: den DataMatrix Code und einen Erstöffnungsschutz (z.B. ein Klebesiegel). Details zu den Sicherheitsmerkmalen finden Sie im Dokument:

Hinweise zum Data Matrix Code und zum Erstöffnungsschutz (Stand 06.02.2019)

Neben den technischen Startvoraussetzungen (u.a. richtig konfigurierter Scanner, Internetverbindung, Software) benötigt jeder Nutzer einen Zugang zum securPharm Apothekenserver in Form eines elektronischen Zertifikates (N-ID). Dieses Zertifikat muss in regelmäßigen Abständen (24 Monate) erneuert werden. Der Anbieter der Apotheken-Software hilft in der Regel bei Fragen zu Anbindung und Funktionsumfang.

Unabhängig von den Voraussetzungen in der Betriebsstätte müssen alle securPharm-Teilsysteme (Server und Datenbank) verfügbar und funktionstüchtig sein.

Scanner - Scannertest für securPharm  | NGDA
Die richtige Einstellung des Scanners kann mithilfe eines Scannertests überprüft werden.

Informationen zum N-ID Zertifikat  | NGDA
Über das N-ID Zertifikat identifiziert sich der Teilnehmer im securPharm – Apothekenserver.

NGDA Helpdesk  | NGDA
Hier gibt es individuelle Antworten auf Fragen zu N-Ident, Zertifikat, Rechnungen.

Verfügbarkeit des securPharm-Systems | securPharm
Apotheken können auf einer Status-Seite überprüfen, ob die securPharm-Systeme erreichbar sind, oder eine Störung vorliegt.

Apotheken-Softwareanbieter
Der Anbieter der Apotheken-Software hilft in der Regel bei Fragen zu Anbindung und Funktionsumfang.

Häufige Fragen zu securPharm sind in einem FAQ-Dokument zusammengeführt, das fortlaufend aktualisiert wird.

FAQ - Fragen und Antworten zu securPharm (Stand 27.04.2022)

Grundsätzlich gilt: Eine Packung, die Alarm auslöst, darf von der Apotheke zunächst nicht abgegeben werden. Sie muss separiert werden.  Bei jeder Alarmmeldung ist zu klären, ob tatsächlich eine Fälschung vorliegt. Denn es kann zu Fehlalarmen kommen, die oftmals durch falsch eingestellte Scanner, eine aktivierte Feststelltaste auf der Tastatur oder durch Prozessfehler (Doppelausbuchung) verursacht werden. Um den Verdacht einer Fälschung zu erhärten oder zu entkräften, ist eine Fehleranalyse notwendig. Dabei helfen neben den FAQ die folgenden Links und Dokumente.

securPharm-Apothekenserver GUI | securPharm
Hier finden Apotheken Informationen zu Alarmen in ihrer Betriebsstätte: Von Details zu einzelnen Alarmen (u.a. Einschätzung des pharmazeutischen Unternehmers) bis hin zu einer vergleichenden Übersicht (Kennzahlen). Zudem können Packungen manuell ausgebucht werden.

Scannertest für securPharm | NGDA
Eine häufige Ursache für Fehlalarme ist die falsche Einstellung des Scanners. Der Scannertest der NGDA überprüft schnell und bequem, ob der Scanner richtig eingestellt ist.

securPharm Alarmmeldung – Vorgehen in der Apotheke
Die Bundesapothekerkammer stellt eine Arbeitshilfe zum Umgang mit unterschiedlichen Alarmmeldungen zur Verfügung.

NGDA Helpdesk | NGDA
Wenn mit den angegebenen Informationen und Hilfestellungen keine Klärung möglich ist, können Apotheken den Helpdesk der NGDA kontaktieren.

Ansprechpartner in den Ländern

 Landesapothekerverbände

 Landesapothekerkammern

Kritik und Anregung

securpharm(at)abda.de

Dokumente

Externe Links