Leitlinie Schutzimpfungen

Die Leitlinien mit ihren ausführlichen Kommentaren und Arbeitshilfen sind Empfehlungen für apothekerliches Handeln in charakteristischen Situationen und geben eine Hilfestellung bei der Formulierung der betriebsspezifischen Prozesse im Rahmen des QMS nach § 2a ApBetrO.

Sie sind als Empfehlungen zu verstehen und entbinden nicht von der heilberuflichen Verantwortung des Einzelnen, d. h. sie haben weder haftungsbegründende noch haftungsbefreiende Wirkung.

Sie werden regelmäßig aktualisiert mit dem Ziel, die Qualität der pharmazeutischen Leistungen ständig zu verbessern.

Schutzimpfungen in Apotheken

Apotheker*innen dürfen Schutzimpfungen gegen

SARS-CoV-2  und Influenza

durchführen. Dafür sind jedoch bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Diese umfassen die Teilnahme an einer ärztlichen Schulung gemäß BAK-Curriculum, bestimmte räumliche Anforderungen in der Apotheke, Arbeitsschutzmaßnahmen für Apothekenmitarbeiter*innen bis hin zum Anschluss an das Digitale Impfquotenmonitoring (DIM), über das die durchgeführten Impfungen an des Robert-Koch-Institut (RKI) gemeldet werden müssen.

Eine Apothekerin führt eine Injektion in den Oberarm einer anderen Person durch.