Leitlinie Schutzimpfungen

In öffentlichen Apotheken dürfen Schutzimpfungen mit Nicht-Lebendimpfstoffen bei Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, durchfgeführt werden. Dafür sind jedoch bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Diese umfassen die Teilnahme an einer ärztlichen Schulung gemäß BAK-Curriculum, bestimmte räumliche Anforderungen in der Apotheke, Arbeitsschutzmaßnahmen für Apothekenmitarbeiter*innen bis hin zum Anschluss an das Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS), über das die durchgeführten Impfungen an des Robert-Koch-Institut (RKI) gemeldet werden müssen. 

Die Leitlinie und der Kommentar zu Schutzimpfungen in öffentlichen Apotheken und auch die dazugehörigen Arbeitshilfen befinden sich aufgrund der neuen gesetzlichen Anforderungen gemäß Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) in Überarbeitung. Alsbald die Aktualisierung der Leitlinie von der BAK beschlossen ist, werden die Dokumente an dieser Stelle eingestellt. 

Leitlinie: Durchführung von Schutzimpfungen in öffentlichen Apotheken (Stand 12.09.2025, in Überarbeitung)

Kommentar zur Leitlinie: Durchführung von Schutzimpfungen in öffentlichen Apotheken (Stand 12.09.2025, in Überarbeitung)

Flussdiagramm im Power-Point-Format (Stand 12.09.2025, in Überarbeitung)

Beratungsraum der virtuellen Apotheke
Beratungsraum der Apotheke (© ABDA)