Mit der Verabschiedung des Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetzes (VOASG) haben Patient*innen Anspruch auf pharmazeutische Dienstleistungen in Apotheken, die über die Verpflichtung zur Information und Beratung gemäß § 20 der Apothekenbetriebsordnung hinausgehen und die die Versorgung der Versicherten verbessern. Diese pharmazeutischen Dienstleistungen umfassen insbesondere Maßnahmen der Apotheken zur Verbesserung der Sicherheit und Wirksamkeit einer Arzneimitteltherapie (§129 Abs. 5e SGB V).

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Die digitale Veranstaltungsreihe zu pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL)

Pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) stehen für Zukunft, Nachwuchsgewinnung, stärkere Heilberuflichkeit und Patientenbindung. Wir zeigen Ihnen Wege, pDL effizient und zum Nutzen der Apotheke in den Alltag zu integrieren. Melden Sie sich jetzt am, um live am Montag, den 19.06.2023 um 20:00 Uhr bei „Inhalativa – so läuft die pDL!“ dabei zu sein.“

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Werbematerialien für Ärzt*innen und Patient*innen“

Sie wollen die Durchführung der pDL in Ihrer Apotheke bekanntmachen und dafür werben?

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Schulungsmaterialien

Sie wollen die pDL als dauerhaftes Angebot in Ihrer Apotheke implementieren? Sie möchten Ihr gesamtes Team für die pDL begeistern und Ihre Ärzt*innen über Ihr pDL-Angebot informieren?

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Vertrag & Abrechnung

Sie haben Fragen rund um das Thema „Vertrag und Abrechnung“?

Fragen & Antworten

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die pDL.

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pDL bei den Landesapothekerkammern

Sie suchen für die pDL einen direkten Kontakt zu Ihrer Apothekerkammer?

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Weiterführende Links

Weitere Informationen zu den pDL, außerhalb der zusammengestellten Arbeitsmaterialien, finden Sie hier.

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Abdruckgenehmigungen

Für die Verwendung der Dokumente der pharmazeutischen Dienstleistungen oder von Teilen daraus zu kommerziellen Zwecken, zum Beispiel in Büchern, Artikeln, Softwareprogrammen oder auf Veranstaltungen, erteilen wir Ihnen gern eine Abdruckgenehmigung. Bitte verwenden Sie dazu je nach Verwendungszweck das entsprechende Formular.

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