Mit der Verabschiedung des Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetzes (VOASG) haben Patient*innen Anspruch auf pharmazeutische Dienstleistungen in Apotheken, die über die Verpflichtung zur Information und Beratung gemäß § 20 der Apothekenbetriebsordnung hinausgehen und die die Versorgung der Versicherten verbessern. Diese pharmazeutischen Dienstleistungen umfassen insbesondere Maßnahmen der Apotheken zur Verbesserung der Sicherheit und Wirksamkeit einer Arzneimitteltherapie (§129 Abs. 5e SGB V).

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Die digitale Veranstaltungsreihe zu pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL)

Der nächste pDL Campus live! zum Thema „Medikationsberatung - patientenorientiert und effizient!" findet am 18.03.2024 von 20:00 bis 21:30 Uhr online (via Zoom) statt.

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Werbematerialien für Ärzt*innen, Patient*innen und Pflegeheime

Sie wollen die Durchführung der pDL in Ihrer Apotheke bekanntmachen und dafür werben?

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Schulungsmaterialien

Sie wollen die pDL als dauerhaftes Angebot in Ihrer Apotheke implementieren? Sie möchten Ihr gesamtes Team für die pDL begeistern und Ihre Ärzt*innen über Ihr pDL-Angebot informieren?

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Vertrag & Abrechnung

Sie haben Fragen rund um das Thema „Vertrag und Abrechnung“?

PhiP Aktion 2024 "Wir messen mit!"

#wirmessenmit

Eine herzliche Einladung an alle Apothekenteams, die PhiP ausbilden: Die PhiP-Aktion 2024 dreht sich rund um die pDL „Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck“ und läuft noch bis zum 30.06.2024.

Ziel ist, in 10 Stunden so viele pDL Blutdruck durchzuführen wie möglich. Als Hauptgewinn winkt ein Ticket mit Übernachtungen für einen der beiden pharmacon Kongresse 2025 der Bundesapothekerkammer (BAK).

Alle Infos, Erklärvideos und Materialien zur Durchführung finden Sie hier.

Fragen & Antworten

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die pDL.

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pDL bei den Landesapothekerkammern

Sie suchen für die pDL einen direkten Kontakt zu Ihrer Apothekerkammer?

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Weiterführende Links

Weitere Informationen zu den pDL, außerhalb der zusammengestellten Arbeitsmaterialien, finden Sie hier.

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Abdruckgenehmigungen

Für die Verwendung der Dokumente der pharmazeutischen Dienstleistungen oder von Teilen daraus zu kommerziellen Zwecken, zum Beispiel in Büchern, Artikeln, Softwareprogrammen oder auf Veranstaltungen, erteilen wir Ihnen gern eine Abdruckgenehmigung. Bitte verwenden Sie dazu je nach Verwendungszweck das entsprechende Formular.

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