Mit der Verabschiedung des Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetzes (VOASG) haben Patient*innen Anspruch auf pharmazeutische Dienstleistungen in Apotheken, die über die Verpflichtung zur Information und Beratung gemäß § 20 der Apothekenbetriebsordnung hinausgehen und die die Versorgung der Versicherten verbessern. Diese pharmazeutischen Dienstleistungen umfassen insbesondere Maßnahmen der Apotheken zur Verbesserung der Sicherheit und Wirksamkeit einer Arzneimitteltherapie (§129 Abs. 5e SGB V).

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Die digitale Veranstaltungsreihe zu pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL)

Der nächste pDL Campus live! zum Thema "pDL Inhalativa – So machen Sie Ihr Team fit!" findet am 04.11.2024 von 20:00 bis 21:30 Uhr online (via Zoom) statt.

Zu den Materialien
 

Informationsmaterialien für Ärzt*innen, Alten- und Pflegeheime und Patient*innen

Sie wollen die Durchführung der pDL in Ihrer Apotheke bekanntmachen und dafür werben?

Zu den Materialien
 

Schulungsmaterialien

Sie wollen die pDL als dauerhaftes Angebot in Ihrer Apotheke implementieren? Sie möchten Ihr gesamtes Team für die pDL begeistern?

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Vertrag & Abrechnung

Sie haben Fragen rund um das Thema „Vertrag und Abrechnung“?

Zur Website
Pharmazeutische Dienstleistungen (pDL)

Website für Patientinnen und Patienten

Auf einer neuen Website finden Patientinnen und Patienten die wichtigsten Informationen zu den fünf Dienstleistungen und ihrer Bedeutung für die Gesundheitsversorgung. Videos und Animationen stellen die pDL vor und erklären, wie diese Dienstleistungen in der Apotheke vor Ort erbracht werden.

Fragen & Antworten

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die pDL.

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pDL bei den Landesapothekerkammern

Sie suchen für die pDL einen direkten Kontakt zu Ihrer Apothekerkammer?

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Weiterführende Links

Weitere Informationen zu den pDL, außerhalb der zusammengestellten Arbeitsmaterialien, finden Sie hier.

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Abdruckgenehmigungen

Für die Verwendung der Dokumente der pharmazeutischen Dienstleistungen oder von Teilen daraus zu kommerziellen Zwecken, zum Beispiel in Büchern, Artikeln, Softwareprogrammen oder auf Veranstaltungen, erteilen wir Ihnen gern eine Abdruckgenehmigung. Bitte verwenden Sie dazu je nach Verwendungszweck das entsprechende Formular.

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