Medikationsmanagement im Krankenhaus – was ist das?

Die Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer hat am 14. November 2018 den Bereich "Medikationsmanagement im Krankenhaus" in ihre Musterweiterbildungsordnung aufgenommen und Empfehlungen zu den Inhalten und zum Ablauf dieser neuen Weiterbildung verabschiedet. Die Weiterbildung richtet sich an Apothekerinnen und Apotheker in Krankenhausapotheken und krankenhausversorgenden öffentlichen Apotheken, die bereits als Apotheker auf Station tätig sind oder dies zukünftig anstreben.

"Medikationsmanagement im Krankenhaus" ist dabei definiert als der Bereich der Pharmazie, der die individuelle arzneimittelbezogene Betreuung der Krankenhauspatienten und die Beratung der Ärzte und Pflegekräfte auf Station umfasst. Dazu bewerten Apotheker auf Station als Teil eines interprofessionellen Teams die Arzneimitteltherapie der Patienten fortlaufend. Die Weiterbildung umfasst darüber hinaus auch die Begleitung und Optimierung des gesamten Arzneimittelversorgungsprozesses und das Schnittstellenmanagement.

Wie läuft die Weiterbildung ab?

Wer diese Weiterbildung beginnen möchte, meldet sich bei der zuständigen Apothekerkammer an. Voraussetzung ist die Tätigkeit als Apotheker/in in einer Krankenhaus- oder krankenhausversorgenden öffentlichen Apotheke. Darüber hinaus ist der Abschluss als "Fachapotheker für Klinische Pharmazie" oder zumindest die Anmeldung zur Weiterbildung "Klinische Pharmazie" nachzuweisen.

Im Verlauf der etwa einjährigen Weiterbildung sind Seminare in einem Umfang von 100 Stunden zu besuchen, die die notwendigen fachlichen und kommunikativen Grundlagen für die Arbeit auf Station vermitteln, z. B. für das Medikationsmanagement, die Kommunikation mit Patienten und Angehörigen am Krankenbett sowie für die interprofessionelle Zusammenarbeit. Das in der Theorie vermittelte Wissen soll schon während der Weiterbildung in der Praxis angewendet werden, weshalb durchschnittlich vier Stunden pro Woche mit klinisch-pharmazeutischen Tätigkeiten auf Station(en) einzuplanen sind. Am Ende der Weiterbildung muss der Weiterzubildende mindestens 150 Stunden Tätigkeit auf Station nachweisen können.

Die Zeit auf Station soll unter anderem dazu genutzt werden, um geeignete Patienten für ein Medikationsmanagement im Rahmen einer Fallbearbeitung zu identifizieren. Insgesamt sind zehn Patientenfälle aus mindestens fünf medizinischen Fachrichtungen zu bearbeiten und zu dokumentieren. Für Auswahl, Besprechung und Feedback zu den Patientenfällen steht ein zur Weiterbildung ermächtigter Apotheker als Betreuer zur Seite. Dies ist ein in der Stationsarbeit erfahrener Kollege, der vor Aufnahme der Weiterbildung als so genannter „Ermächtigter“ gegenüber der Kammer benannt werden muss. Die Betreuung durch einen Ermächtigten ist nicht ortsgebunden, d. h. der Ermächtigte kann im Rahmen der Fern- oder Verbundermächtigung auch in einem anderen Krankenhaus im eigenen Kammerbezirk tätig sein. Die Besprechung der Patientenfälle kann in diesem Fall mittels Telefon- oder Videokonferenz erfolgen.

Gerade, wenn die Tätigkeit von Apothekern auf Station im eigenen Krankenhaus noch nicht etabliert ist, sind der Blick über den Tellerrand und das Lernen von den Besten besonders hilfreich. Daher ist zusätzlich eine mindestens dreitägige Hospitation in einem anderen Krankenhaus zu absolvieren. Voraussetzung ist, dass im ausgewählten Krankenhaus klinisch-pharmazeutische Dienstleistungen und die Tätigkeiten von Apothekern auf Station etabliert sind.

Am Ende der Weiterbildung sind die erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen bei der abschließenden Prüfung vor dem Prüfungsausschuss der Landesapothekerkammer nachzuweisen.

Seminare

Die Apothekerkammern haben sich bundesweit auf einheitliche Seminarinhalte geeinigt. Diese vermitteln das notwendige Know how. Der Schwerpunkt der Seminare liegt auf der klinisch-pharmazeutischen Betreuung unterschiedlicher Patientengruppen, z. B. von Operations- und intensivmedizinischen Patienten sowie Patienten der Inneren Medizin, Neurologie und Psychiatrie.