Naturheilverfahren und Homöopathie – was ist das?

In den letzten Jahren steigt das Bedürfnis der Bevölkerung, sich über Arzneimittel der Phytotherapie und der komplementären Medizin zu informieren, kontinuierlich. Den Apothekerinnen und Apothekern wird mit der Weiterbildung im Bereich Naturheilverfahren und Homöopathie eine Qualifikationsmöglichkeit für die sachkundige Beratung zu diesen Arzneimitteln geboten.

Die Weiterbildung im Bereich Naturheilverfahren und Homöopathie vermittelt, erweitert und vertieft insbesondere

  • Kenntnisse über wichtige und gebräuchliche Phytopharmaka, deren Herstellung und sachgerechte Anwendung,
  • über die Grundlagen der Homöopathie,
  • wichtige und gebräuchliche Homöopathika, deren Herstellung und sachgerechte Anwendung sowie
  • über andere Therapierichtungen (Anthroposophie, Aromatherapie, Ayurveda, Bach-Blüten-Therapie, Biochemie nach Schüßler, Ernährungstherapie, Homotoxinlehre, Isopathie, Komplexmitteltherapie, Grundlagen der physikalischen Therapie, Spagyrik und Traditionelle chinesische Medizin).

Wie läuft die Weiterbildung ab?

Wer diese Weiterbildung beginnen möchte, muss sich zunächst bei der zuständigen Apothekerkammer anmelden. Während der Weiterbildungszeit von 12 Monaten, die in einer Apotheke absolviert werden muss, sind mindestens 100 anerkannte Seminarstunden zu besuchen. Während der Weiterbildungszeit ist eine Projektarbeit mit unmittelbarem Bezug zu den Weiterbildungsinhalten anzufertigen. Den Abschluss der Weiterbildung bildet eine mündliche Prüfung.

Seminare

Die Apothekerkammern haben sich bundeseinheitlich auf einen einheitlichen Themenkatalog für die Seminare verständigt. Diese "Seminarinhalte im Bereich Naturheilverfahren und Homöopathie" wurden von der Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer am 23. November 2011 einstimmig verabschiedet. Darin sind neben den einzelnen Themen auch die dazugehörenden Mindeststundenzahlen festgelegt: So sind 40 Seminarstunden für Phytotherapie, 36 Stunden für Homöopathie und insgesamt 24 Stunden für andere Therapierichtungen vorgesehen.