Weiterbildung
Wer nach Erhalt der Approbation als Apothekerin oder Apotheker strukturiert weitergehende Spezialkenntnisse und Fähigkeiten erwerben möchte, kann dies durch eine berufsbegleitende und praxisbezogene Spezialisierung in einem pharmazeutischen Gebiet oder Bereich tun.
Die Weiterbildung ist in den Heilberufs- bzw. Kammergesetzen der Bundesländer verankert und wird im Detail durch die Weiterbildungsordnungen der Apothekerkammern der Länder geregelt. Wenn Sie eine Weiterbildung beginnen möchten, müssen Sie sich zunächst bei der zuständigen Kammer anmelden. Die Kammern geben Ihnen die erforderlichen Informationen, welche Regelungen der Weiterbildungsordnung zu beachten sind.
Nach erfolgreichem Abschluss in einem Spezialgebiet ist der Apothekerinnen und Apotheker berechtigt, eine Fachapotheker- oder Bereichsbezeichnung zu führen.