COVID-19-Impfstoffe
Die Apotheken sind seit 2021 in die Versorgung der impfenden Stellen mit COVID-19-Impfstoffen aus der zentralen Bundesbeschaffung eingebunden. Ziel der Versorgung ist es, qualitätsgesichert und flächendeckend sowie gleichmäßigverteilt der Bevölkerung Impfungen anbieten zu können.
Um das Ziel zu erreichen, ist ein wöchentlicher Bestell- und Auslieferungsrhytmus festgelegt und die pharmazeutische Tätigkeit, insbesondere zum Abpacken der COVID-19-Impfstoffe, impfstoffspezifisch standardisiert worden. Die Standardarbeitsanweisungen zum Umgang mit den COVID-19-Impfstoffen in der Apotheke sollten für das apothekeneigene QMS übernommen werden. Einige COVID-19-Impfstoffe stellen besondere Anforderungen an die Bedingungen der Lagerung und des Transports.
Die Handlungshilfe zur Versorgung mit COVID-Impfstoffen bündelt die Informationen zum Bestell- und Auslieferungsprozess, der eingebundenen Leistungserbringer und den verfügbaren, zentral vom Bund bestellten COVID-19-Impfstoffen.
Mit dem Formblatt zur Begleitdokumentation übergibt die Apotheke der impfenden Stelle Informationen zu den ausgelieferten Impfstoffen.
Da die Impfstoffe neuentwickelt und zügig zur Impfung bereitgestellt wurden, werden immer wieder neue Erkenntnisse, z. B. zu den Haltbarkeiten der Impfstoffe, im Versorgungsprozess berücksichtigt. Handlungshilfe, Formblatt zur Begleitdokumentation und die Standardarbeitsanweisungen werden deshalb fortlaufend aktualisiert.
Die Abrechnung der Impfstoffe erfolgt über das Bundesamt für soziale Sicherung. Details können dem Leitfaden zur Abrechnung entnommen werden.

Aktuelles
- Verfügbare Impfstoffe aus der Bundesbeschaffung
Es stehen aus der Bundesbeschaffung für die COVID-19-Impfungen die variantenangepassten Impfstoffe mit folgenden spätesten Verfallsdaten zur Verfügung:
Impfstoffbezeichnung
Spätestes Verfallsdatum
Comirnaty LP.8.1 30 µg/Dosis
für Erwachsene und Jugendliche
(ab 12 Jahren)28.02.2027
Comirnaty LP.8.1 10 µg/Dosis
für Kinder (5 - 11 Jahre)31.08.2026
Comirnaty LP.8.1 3 µg/Dosis
für Kleinkinder
(6 Monate – 4 Jahre)30.09.2026
Eine Versorgung im Rahmen der zentralen Bundesbeschaffung über die angegebenen Verfallsdaten hinaus, hat das Bundesministerium für Gesundheit bereits ausgeschlossen. Verfallene Impfstoffe sind fachgerecht zu entsorgen.Auch werden keine weiteren variantenangepassten Impfstoffe durch den Bund beschafft werden, sodass nach Ausschöpfung der Bundesbestände bzw. nach Erreichen des jeweils spätesten Verfallsdatums der vollständige Übergang in die Regelversorgung erfolgen wird.
Empfehlungen der STIKO zur Impfstoffauswahl
Das Robert Koch-Institut informiert auf seiner Website über die von der STIKO empfohlene Impfstoffe gegen COVID-19.
Informationen zur COVID-19-Impfstoffversorgung und Abrechnung
Allgemein zur COVID-19-Impfstoffversorgung
Standardarbeitsanweisungen COVID-19-Impfstoffe
Das Abpacken von Impfstoffen gilt als pharmazeutische Tätigkeit und ist somit im QMS zu beschreiben. Es muss sichergestellt werden, dass das Arzneimittel nach dem Stand von Wissenschaft und Technik hergestellt und ggf. kurzfristig gelagert wird, die Qualität des Arzneimittels nicht negativ beeinflusst wird und Verwechslungen vermieden werden.
Es stehen zum Umgang mit COVID-19-Impfstoffen in der Apotheke impfstoffspezifische Standardarbeitsanweisungen zur Verfügung.
Eine Kurzübersicht über die COVID-19-Impfstoffe wird auf der Website des PEI bereitgehalten:
https://www.pei.de/kurzuebersicht-covid-19-impfstoffprodukte
Genehmigte Produktinformationstexte zu den verschiedenen COVID-19-Impfstoffen können ebenfalls auf der Website des PEI abgerufen werden:
https://www.pei.de/DE/arzneimittel/impfstoffe/covid-19/covid-19-node.html
Weiterhin stellen auch die pharmazeutischen Unternehmen Material bereit.