Institutionskarte

Damit auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Apothekern dort, wo es notwendig ist, auf die Daten der Versicherten im Rahmen der medizinischen Versorgung zugreifen können, ist eine Institutionskarte notwendig, die so genannte Security Module Card Typ B (SMC-B).

Die SMC-B dient, genau wie der HBA, als Zugangsschlüssel zu den Patientendaten. Mit ihrer Hilfe können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Apotheken, unter Legitimierung des Apothekers, Gesundheitsdaten des Patienten zugreifen. Lediglich bei Anwendungen, die eine rechtssichere Unterschrift benötigen, besteht eine Einschränkung. (Die Rechte der SMC-B einer Apotheke sind somit praktisch gleich denen eines HBA des Apothekers). Der Zugriff auf die Patientendaten ist allerdings nur möglich, wenn zuvor eine entsprechende Legitimation durch den Apotheker (oder des HBA-Trägers) erfolgte.

Bevor eine Apotheke eine SMC-B erhält, muss diese durch die Behörde bestätigt werden, die die Betriebserlaubnis erteilt.

Des Weiteren wird die SMC-B für die Identifikation der Apotheke in der TI und der Prozessunterstützung in der Apotheke für Teilprozesse, in denen der HBA zum Einsatz kommt, benötigt.

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