ABDA DatenHub

Bedeutung und Zielsetzung

Der ABDA DatenHub soll zukünftig pharmazeutische und wirtschaftliche Daten der öffentlichen Apotheken vor Ort strukturiert erheben und das detaillierte Verständnis des Apothekenmarktes verbessern. Es handelt sich hierbei um eine effiziente und zukunftsorientierte Lösung, welche die aufwändige Befragung im Rahmen des ABDA-Datenpanels ablöst und eine deutlich bessere Verknüpfung von Daten ermöglicht. 

Ziel ist es, die Datenverfügbarkeit und Datenqualität in der Standesvertretung zu erhöhen, um diese zur Interessensvertretung noch stärker nutzen zu können. Eine valide Qualität der Daten ist für Gespräche und Verhandlungen mit der Politik und den Krankenkassen, sowie weiteren Institutionen von enormer Bedeutung und Basis für die wirksame Vertretung der Interessen des Berufsstandes.

Der ABDA DatenHub ermöglicht umfangreiche Analysen (z. B. Korrelation, Regression) und Trendbeobachtungen großer Datenmengen über Wochen, Monate und Jahre hinweg. Vielfältige Datensätze lassen sich dadurch flexibel miteinander kombinieren, um komplexe Fragestellungen zu beantworten. Dabei werden die Daten fortlaufend und zeitnah aktualisiert.

Damit wird die Grundlage für eine moderne, datenbasierte Interessenvertretung der Apothekerschaft geschaffen. Durch die gebündelte Auswertung können Entwicklungen im Markt frühzeitig erkannt und fundiert in politische Entscheidungsprozesse eingebracht werden.

Externer Leistungserbringer

Der ABDA DatenHub wird durch einen externen Leistungserbringer, namentlich STACKIT, unterstützt. STACKIT ist ein Unternehmen von Schwarz Digits, die wiederum zur Schwarz Gruppe gehört. Die Schwarz Gruppe ist in den letzten Jahren insbesondere in der IT-Sparte bekannt geworden.

STACKIT selbst ist ein deutsches Unternehmen und in der Schwarz Gruppe der zentrale Partner für Cloud-Dienstleistungen. Es steht in besonderem Maße für Datensouveränität und Datensicherheit, da es vollständig dem europäischen Recht unterliegt und seine Rechenzentren ausschließlich in Deutschland und Österreich betrieben werden. Damit ist gewährleistet, dass die auf diesen Servern gespeicherten Daten der Apotheken die Europäische Union zu keinem Zeitpunkt verlassen. Dieser Aspekt war uns ein zentrales Anliegen.

STACKIT hat zuvor bereits mit anderen Akteuren im Gesundheitswesen zusammengearbeitet und erfolgreiche Cloudlösungen entwickelt (z. B. Sana Kliniken AG).

Datenerhebung und Analyse

Die Daten der Apothekerschaft werden für den ABDA DatenHub aus verschiedenen Datenquellen gesammelt und zusammengeführt. Dies geschieht ausschließlich mit der Zustimmung des Apothekeninhabers bzw. der Apothekeninhaberin. Die Datenerhebung erfolgt automatisiert und ersetzt damit die aufwändige Onlinebefragung des ABDA-Datenpanels. 

Nach Zustimmung der Teilnehmenden werden Daten über eine standardisierte ADAS-DataWarehouse-Schnittstelle direkt aus den Warenwirtschaftssystemen der Apotheken übermittelt und um weitere Daten wie die Arzneimitteldaten der ABDATA, IQVIA OneKey und soziodemografische Daten angereichert. 

Die Schnittstellenbeschreibung ist einsehbar unter:
https://portal.adas.de/home/wp-content/uploads/2023/02/ADAS-DWS_V1_0.pdf

Konkret werden über die Schnittstelle folgende Daten übertragen:

  • Verkaufsdaten aller Abgabearten inkl. eigene EK-Preise,
  • Wareneingangsdaten inkl. eigene EK-Preise,
  • Lagerdaten inkl. eigene EK-Preise,
  • Retourendaten inkl. eigene EK-Preise,
  • Neinverkaufsdaten inkl. eigene EK-Preise.

Nicht übertragen werden Kunden- / Patientendaten.

Datenübermittlung

Für die Datenlieferung aus der Warenwirtschaft wird täglich ein Datensatz mit den Informationen der teilnehmenden Apotheke erzeugt. Der Datensatz wird anschließend nach dem „Push-Prinzip“ vom Softwarehaus auf einem SFTP-Server abgelegt. Der Server wird von unserem externen Dienstleister STACKIT bereitgestellt und ist für Dritte nicht zugänglich.

Von diesem Server werden die einzelnen Datensätze einmal täglich abgerufen und in den Gesamtdatensatz des ABDA DatenHubs integriert. Ein aktiver Zugriff der ABDA auf die Rohdaten der Apotheke findet zu keinem Zeitpunkt statt. Stattdessen handelt es sich ausschließlich um einen automatisierten, inhaltlich begrenzten Export durch den jeweiligen Warenwirtschaftsanbieter.

Datenschutz und Widerspruchsrecht

Der Schutz sensibler Daten hat im ABDA DatenHub höchste Priorität. Die Daten im ABDA DatenHub unterliegen einem strengen Datenschutzkonzept und werden dort unter Wahrung der Datenintegrität, -vertraulichkeit und -qualität zentral verwaltet. Von den teilnehmenden Apotheken werden regelmäßig und automatisch pseudonymisierte Daten aus den Apothekensoftwaresystemen über spezifische Schnittstellen in den ABDA DatenHub eingebracht. Die Daten werden so verarbeitet, dass Rückschlüsse auf einzelne Apotheken nicht möglich sind. Ziel ist es, Erkenntnisse auf aggregierter Ebene zu gewinnen, ohne individuelle Betriebsdaten offenzulegen. Es erfolgt keine kommerzielle Nutzung der Daten, zudem werden keine patientenbezogenen Daten erfasst.

Die Daten werden in einer gesicherten Cloud-Umgebung gespeichert und dort für die internen Abfragen und Auswertungen der ABDA-Nutzerinnen und ABDA-Nutzer aufbereitet. Ein direkter Zugriff auf die Rohdaten durch Mitarbeitende der ABDA ist zu keinem Zeitpunkt möglich. Die Ergebnisse der Abfragen und Auswertungen werden ausschließlich in anonymisierter Form ausgegeben.

Die Datenübermittlung mittels Schnittstelle erfolgt automatisiert, solange der Teilnahme gegenüber der ABDA nicht schriftlich widersprochen wird. Im Falle eines Widerspruchs werden die Daten nicht mehr erhoben und apothekenspezifische Daten gelöscht.

Teilnahme am ABDA DatenHub

Apothekeninhaber bzw. Apothekeninhaberinnen einer öffentlichen Apotheke in Deutschland, die ein Warenwirtschaftssystem von Lauer Fischer CGM, Pharmatechnik, ADG oder Noventi nutzen, können Ihr Interesse an der Teilnahme am ABDA DatenHub bekunden. In einer späteren Ausbaustufe wird die Anbindung voraussichtlich schrittweise auch für weitere Warenwirtschaftssysteme möglich sein.

Der konkrete Ablauf des sog. Onboarding-Prozesses einschließlich der einmaligen Abgabe einer Einwilligungserklärung gegenüber der ABDA wird zu einem späteren Zeitpunkt näher erläutert.