FAQ "Cannabisgesetz"

Im März 2017 ist das „Cannabisgesetz“ in Kraft getreten, nach dem schwer kranken Patienten Cannabis auf Rezept verordnet werden darf und die Krankenkassen dies erstatten.

Da sich bei der Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen in der Praxis, insbesondere auch der korrekten Verordnung von Cannabisblüten und Cannabinoid-haltigen Betäubungsmitteln sowie deren Herstellung als Rezepturarzneimittel in der Apotheke, sicher eine Reihe Fragen ergeben werden, hat die Bundesapothekerkammer ein FAQ zu den Neuerungen des Gesetzes erarbeitet. Es wird kontinuierlich fortgeschrieben werden.

Unzerkleinerte Cannabisblüten

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