Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck

Patientinnen und Patienten erhalten mit dieser Dienstleistung ein Angebot, den Erfolg ihrer medikamentösen Blutdruckeinstellung standardisiert in der Apotheke kontrollieren zu lassen.

Werden bei der Blutdruckmessung in der Apotheke auffällig erhöhte Blutdruckwerte gemessen, verweist die Apotheke den Patienten bzw. die Patientin an die betreuende Ärztin bzw. den betreuenden Arzt.

Ziel ist eine frühzeitige Anpassung bzw. Intensivierung einer antihypertensiven Therapie bei Patient*innen bzw. eine Förderung der Therapietreue (Adhärenz). Langfristig sollen vor allem blutdruckbedingte Endorganschäden wie Schlaganfall, Myokardinfarkt, Herzinsuffizienz oder Nierenfunktionsstörungen vermieden werden.

Antworten zu Fragen rund um das Thema "Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck" finden Sie im FAQ .

Die Leistung wird anhand des "Informationsbogens Blutdruck (bei bestehendem Bluthochdruck)“ durchgeführt und dokumentiert. Nach der Erfassung ggf. vorhandener kardiovaskulärer Risikofaktoren wird eine standardisierte dreifache Blutdruckmessung bei Versicherten mit bereits diagnostiziertem Bluthochdruck durchgeführt. In Abhängigkeit von dem Mittelwert aus der zweiten und dritten Messung erhalten Versicherte eine konkrete Empfehlung zu Maßnahmen. Bei Werten oberhalb definierter Grenzwerte werden Versicherte zur weiteren Abklärung an eine Ärztin bzw. einen Arzt verwiesen.

Ziele sind:

  • Erfolgskontrolle der Blutdruckeinstellung; bei nicht-kontrolliertem Blutdruck Verweis an Ärztin/Arzt
  • Anpassung bzw. Intensivierung einer antihypertensiven Therapie bei versicherten Personen, deren Blutdruck zu hoch bzw. nicht kontrolliert ist
  • Langfristig: Prävention hypertensiver Endorganschäden
  • Ggf. Identifizierung von Arrhythmien wie Vorhofflimmern

Die vertraglich vereinbarte Leistungsbeschreibung sowie Prozessbeschreibung in Form eines Flussdiagramms finden Sie hier:

Vertraglich vereinbarte Leistungsbeschreibung

Prozessbeschreibung

Prozessbeschreibung im Power-Point-Format

Die Dienstleistung kann in jeder öffentlichen Apotheke vom pharmazeutischen Personal ohne Zusatzqualifikation durchgeführt werden.

Empfehlenswert ist die Durchführung in einem geeigneten Raum bzw. einem abgeschirmten Bereich, der eine vertrauliche Beratung ermöglicht.

Vor der Durchführung sollten folgende praktische Vorbereitungen getroffen werden:

  • Festlegung von Verantwortlichkeiten und Arbeitsabläufen im Team (Ansprache bei Rezepteinlösung)
  • Bei Terminvergabe, Stoßzeiten vermeiden (der Zeitbedarf beträgt etwa 15 min).
  • Materialien für die Blutdruckmessung beschaffen: Validiertes Blutdruckmessgerät (Empfehlung: vollautomatisierte Dreifachmessung), Maßband, geeignete Manschetten für unterschiedliche Oberarm- und Handgelenksgrößen, ggfs. Taschenrechner
  •  

 

Anspruchsberechtigt sind Versicherte mit nach Selbstauskunft bekanntem Bluthochdruck und

  • mindestens einem verordneten Antihypertensivum ab 2 Wochen nach Therapiebeginn einmal alle 12 Monate und darüber hinaus
  • bei Änderung der antihypertensiven Medikation ab 2 Wochen nach Einlösung einer Neuverordnung.

Im Falle der Änderung der Medikation beginnt die Frist von 12 Monaten erneut.

Zu den Antihypertensiva zählen Arzneimittel mit folgenden ATC Codes: C02 (Clonidin, Moxonidin, Doxazosin), C03 (Diuretika), C07 (Betablocker), C08 (Calciumkanalblocker) sowie C09 (ACE-Hemmer, Sartane).

Für diese Dienstleistung wird zwischen dem Patienten bzw. der Patientin und der Apotheke eine Vereinbarung geschlossen. Darin werden unter anderem die Inhalte der Dienstleistung kurz beschrieben und die Voraussetzungen genannt. Es gibt eine Lang- und eine patientenverständlichere Kurzfassung. Die Kurzfassung gibt die wesentlichen Inhalte der Langfassung wieder. Wird die Kurzfassung verwendet, ist in der Fußzeile ein Hinweis zu ergänzen, wo die Langfassung der Vereinbarung zu finden ist. Diese kann zum Beispiel in der Apotheke ausgelegt oder auf der apothekeneigenen Homepage zur Verfügung gestellt werden.

Mit der Unterschrift auf der Vereinbarung erklären die Patient*innen, dass sie die Voraussetzungen für den Erhalt der Dienstleistung erfüllen (siehe Anspruchsberechtigte) und quittieren mit einer zweiten Unterschrift den Erhalt der Dienstleistung. Die unterschriebene Vereinbarung bleibt in der Apotheke, der/die Patient*in erhält eine Kopie.

Da sich der Patient bzw. die Patientin bezüglich dieser pharmazeutischen Dienstleistung an die Apotheke, mit der die Vereinbarung geschlossen wurde, bindet, reicht bei erneuter Erbringung dieser Dienstleistung eine weitere Quittierung des Erhalts und die Bestätigung der Anspruchsvoraussetzungen. Diese ist zusammen mit der Vereinbarung aufzubewahren.

Eine gesonderte Einwilligungserklärung zum Datenschutz ist nur für die Abrechnung mit Privatpatient*innen empfohlen.

Die Blutdruckmessungen in der Apotheke sollen nach der Standardarbeitsanweisung (SOP) „Blutdruckmessung in der Apotheke“ der Bundesapothekerkammer (BAK) mit Hilfe des „Informationsbogens Blutdruck (bei bestehendem Bluthochdruck)“ erfolgen. Die einzelnen Teilschritte der Durchführung werden in den folgenden Unterkapiteln näher beschrieben.

Ansprache und Einschreibung

Es empfiehlt sich, Patient*innen mit Verordnung eines Antihypertensivums auf die pharmazeutische Dienstleistung anzusprechen (Empfehlung: Automatisierter Hinweis zur Dienstleistung bei Abgabe der aufgeführten Antihypertensiva durch Programmierung in der Apotheken-Software und Dokumentation der Ansprache in der Patientendatei, soweit vorhanden). Hat der Patient bzw. die Patientin in den letzten 12 Monaten diese Leistung nicht erhalten und ist die antihypertensive Arzneimitteltherapie seit mindestens 2 Wochen unverändert, kann die „Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck“ sofort durchgeführt werden. Bei einer Neuverordnung eines antihypertensiven Arzneistoffs bzw. einer Änderung der Dosisstärke im Rahmen einer Neuverordnung kann die pharmazeutische Dienstleistung unabhängig von der 12-Monatsfrist erneut erbracht werden. Wichtig ist, dass diese Messung erst 2 Wochen nach Beginn der neuen bzw. veränderten Medikation erfolgt. Daher kann in diesen Fällen ein Termin zur Blutdruckmessung frühestens in 2 Wochen oder bei der nächsten Verordnung vereinbart werden.

Blutdruckmessung nach SOP der Bundesapothekerkammer

Nach einer fünf-minütigen Ruhepause im Sitzen werden drei Messungen hintereinander durchgeführt, um sowohl Verfälschungen (u. a. durch Stress, Aufregung oder Schmerzen) als auch natürliche Schwankungen in den Messwerten zu minimieren. Zwischen den Messungen sollten jeweils eine bis zwei Minuten Pause liegen, um die Blutzirkulation im Arm wieder zu stabilisieren.

SOP „Blutdruckmessung in der Apotheke“

Blutdruckmessung mit Hilfe des Informationsbogens Blutdruck (bei bestehendem Bluthochdruck)

Die gemessenen Blutdruckwerte werden mit dem Informationsbogen „Informationsbogens Blutdruck (bei bestehendem Bluthochdruck)“ dokumentiert, der gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie e. V. (DGK) entwickelt wurde.

Informationsbogen - Druckversion

Informationsbogen - elektronisch ausfüllbar

Erläuterungen zum Informationsbogen Blutdruck

Der obere Abschnitt, welcher sich unterhalb der Angabe zu Datum und Uhrzeit auf dem Informationsbogen befindet, wird während der fünf-minütigen Ruhepause ausgefüllt. Es werden der Zeitpunkt der Diagnosestellung, mögliche Begleiterkrankungen, Medikamente gegen Bluthochdruck oder andere Herzmedikamente sowie ausgewählte Risikofaktoren erfragt. Beim Ausfüllen des oberen Abschnitts des Informationsbogens kann das pharmazeutische Personal bei Bedarf, z. B. bei Unklarheiten über eine Erkrankung oder bei der Einnahme von Medikamenten, unterstützen.

Im unteren Teil des Informationsbogens werden die gemessenen Blutdruck- und Pulswerte durch das pharmazeutische Personal dokumentiert. Das Messverfahren sowie die Einstufung der Messergebnisse in das Ampelschema anhand der Altersangabe sind der aktuellen gemeinsamen Leitlinie der Europäischen Gesellschaft für Kardiologie (ESC) und der Europäischen Gesellschaft für Hypertonie (ESH) aus dem Jahr 2018 entlehnt.

Anhand des Mittelwerts aus der zweiten und dritten Blutdruckmessung sowie des Alters erfolgt die Zuordnung in eine der drei Risikokategorien (grün, gelb, rot). Das Ampelschema soll verdeutlichen, welche nächsten Maßnahmen ergriffen werden sollten. Für das pharmazeutische Personal ist das Ampelschema eine Entscheidungshilfe, welche Patient*innen zeitnah einen Termin beim Arzt bzw. bei der Ärztin vereinbaren sollten. Patient*innen mit Blutdruckwerten in der „roten Kategorie“ (> 130 bzw. 140 mmHg systolisch oder > 80 mmHg diastolisch) sollten innerhalb von 4 Wochen einen Termin mit ihrer betreuenden Ärztin bzw. ihrem betreuenden Arzt vereinbaren. Auch zu niedrige Blutdruckwerte (< 120 mmHg systolisch oder < 70 mmHg diastolisch) sollten u. a. aufgrund erhöhter Sturzgefahr ärztlich abgeklärt werden, z. B. bei der nächsten Vorstellung in der Praxis. Fallen bei einer versicherten Person systolische und diastolische Blutdruckwerte in verschiedene Kategorien, soll die höhere Kategorie (rot > gelb > grün) Anwendung finden. Weitere Hinweise zum Informationsbogen Blutdruck (bei bestehendem Bluthochdruck) bezüglich Blutdruck und Alter, Puls, Vorerkrankungen, Messmethoden und vielem mehr finden Sie im Erläuterungsbogen zum Informationsbogen Blutdruck.

Blutdruckwerte höher als 180/110 mmHg können einen medizinischen Notfall darstellen und sollten nicht nach dem Ampelschema eingestuft werden. (Leitlinie der ESC und ESH) Die Patientin bzw. der Patient sollte umgehend ärztlich untersucht werden.

Viele Blutdruckmessgeräte geben Hinweise auf eventuelle Arrhythmien bei der Messung. Ist dies der Fall, sollte das ebenfalls auf dem „Informationsbogens Blutdruck (bei bestehendem Bluthochdruck)“ dokumentiert werden. Sind Arrhythmien, wie z. B. Vorhofflimmern, bisher unbekannt, sollte die Patientin bzw. der Patient unabhängig vom gemessenen Blutdruck im Anschluss innerhalb von 4 Wochen einen Termin mit ihrer betreuenden Ärztin bzw. ihrem betreuenden Arzt vereinbaren.

Dokumentation

Die Dokumentation erfolgt mit dem „Informationsbogen Blutdruck (bei bestehendem Bluthochdruck)“. Der Informationsbogen wird einmal kopiert und in der Apotheke neben der unterschriebenen Vereinbarung und der Quittierung der Dienstleistung in der Apotheke aufbewahrt. Das Original des Informationsbogens wird der/dem Versicherten mitgegeben.

Informationsbogen - Druckversion

Informationsbogen - elektronisch ausfüllbar

Die Dienstleistung „Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck“ wird mit 11,20 Euro netto honoriert. Die Abrechnung der Dienstleistung erfolgt mit dem Sonderkennzeichen „Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck“ (SPZN 17716872). Höchst vorsorglich regen wir an, dass für Abrechnungsvorgänge mit Privatpatient*innen vorab eine Einwilligungserklärung gegenüber der Apotheke abgegeben wird.

Abrechnung

Muster Abrechnungsbeleg

Muster Einwilligungserklärung für Privatpatient*innen

Das Gesamtdokument umfasst alle Inhalte der einzelnen Abschnitte des Akkordeons. Zur Nutzung muss das Dokument ggf. heruntergeladen werden. Die Links im Gesamtdokument führen auf die jeweiligen Arbeitsmaterialien.

Gesamtdokument

Fragen und Antworten

Im Folgenden werden Informationen zu besonders häufig gestellten Fragen zur pDL "Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck" zusammengestellt. Die Fragen sind entsprechend den Themengebieten der pDL sortiert. Diese Seite wird laufend ergänzt und ggf. aktualisiert. Schauen Sie doch einfach, ob auch Ihre Frage dabei ist.

Anspruchsberechtigte Personen

Gilt die Dosisanpassung eines Antihypertensivums bereits als Neuverordnung?

Sofern aus der neuen Verordnung eindeutig eine Dosisänderung zur vorhergehenden Verordnung hervorgeht (Bsp. 1 Tablette statt ½ Tablette; 20mg statt 10 mg Wirkstoff pro Tablette) gilt dies als Neuverordnung und die pharmazeutische Dienstleistung „Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck“ kann ab 2 Wochen nach Einlösung der Neuverordnung erbracht werden.

Praktische Durchführung der Dienstleistung

Wo finde ich Erläuterungen zum Informationsbogen Blutdruck?

Für Hinweise zum Umgang mit dem "Informationsbogen Blutdruck" bezüglich Blutdruck und Alter, Puls, Vorerkrankungen, Messmethoden, sowie für wichtige Informationen zum Thema Blutdruck gibt es eine Arbeitshilfe "Erläuterungen zum Informationsbogen Blutdruck". 

Erläuterungsbogen zum Informationsbogen Blutdruck.

Informationsbogen Blutdruck (bei bestehendem Bluthochdruck): Wie kommt die Einteilung der Blutdruckmesswerte in das Ampelschema zustande?

Die Informationsbögen wurden gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie e. V. (DGK) entwickelt. Die Einordnung in das Tabellenschema orientiert sich an den Empfehlungen der Europäischen Gesellschaft für Kardiologie (ESC) und der Europäischen Gesellschaft für Hypertonie (ESH). Bei Patientinnen und Patienten bis einschließlich 64 Jahren wird empfohlen, den systolischen Blutdruck in den meisten Fällen auf 120 - 129 mmHg zu senken. Bei älteren Patientinnen und Patienten (ab 65 Jahren) wird empfohlen, einen systolischen Blutdruck zwischen 130 - 139 mmHg anzustreben. Aus diesem Grund wird für diese Patientinnen und Patienten ein höherer Zielblutdruckbereich für den systolischen Blutdruck auf dem Informationsbogen angegeben als bei Jüngeren. Unabhängig vom Alter und Begleiterkrankungen sollte bei allen Bluthochdruckpatientinnen und -patienten der diastolische Blutdruck zwischen 70 und 80 mmHg liegen. Zu niedrige Blutdruckwerte (< 120 systolisch bzw. < 70 mmHg diastolisch) können u. a. zu Kopfschmerzen, Schwindel oder Müdigkeit führen, die auch mit einer erhöhten Sturzgefahr, insbesondere im Alter, einhergehen. Daher wird empfohlen, bei gemessenen Blutdruckwerten unter 120 mmHg (systolisch) oder unter 70 mmHg (diastolisch) den behandelnden Arzt/die behandelnde Ärztin über die niedrigen Blutdruckwerte zu informieren; dies kann bei der nächsten Vorstellung in der Praxis erfolgen.

Kann der Informationsbogen Blutdruck (bei bestehendem Bluthochdruck) der pharmazeutischen Dienstleistung „Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck“ auch bei Bluthochdruck-Patient*innen mit Herzinsuffizienz inkl. HfpEF - Herzinsuffizienz mit erhaltener Ejektionsfraktion verwendet werden?

Die Blutdruck-Zielbereiche bei Herzinsuffizienz orientieren sich an den Zielwerten zur Hypertonie-Behandlung. Siehe dazu die aktuellen Empfehlungen der Leitlinie Herzinsuffizienz der Europäischen Gesellschaft für Kardiologie (ESC) sowie der Leitlinie arterielle Hypertonie der Europäischen Gesellschaft für Kardiologie (ESC) und der Europäischen Gesellschaft für Hypertonie (ESH). Auch bei hypertensiven Patienten mit Herzinsuffizienz (mit reduzierter oder erhaltener Ejektionsfraktion) kann der Mittelwert aus der 2. und 3. Blutdruckmessung gemäß den Angaben auf dem Informationsbogen Blutdruck (bei bestehendem Bluthochdruck) einer Maßnahme zugeordnet werden.

Arbeitsmaterialien

Für Hinweise zum Umgang mit dem Informationsbogen Blutdruck, sowie wichtige Informationen zum Thema Blutdruck gibt es eine Arbeitshilfe "Erläuterungen zum Informationsbogen Blutdruck". 

Revision

  • 15.02.2023: Ergänzung der Abrechnungsdaten in der Lang- und Kurzfassung der Vereinbarung  
  • 07.09.2022: Korrektur der Langfassung der Vereinbarung in Bezug auf den Datenschutz
  • 11.07.2022: Die Langfassung der Vereinbarung steht ab sofort als beschreibbares Dokument zur Verfügung

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