Ernährungsberatung – was ist das?

Gesundheitsrisiken und Erkrankungen sind oftmals ernährungsabhängig und bilden ein ernst zunehmendes Problem unserer Gesellschaft. Ein großer Teil der deutschen Bevölkerung ist nach wie vor fehl- bzw. mangelernährt. Ernährungsberatung kann wesentlich dazu beitragen, gesundheitsförderndes Ernährungsverhalten zu unterstützen, zu einer Ernährungsumstellung motivieren und damit Krankheitsrisiken und -kosten senken. Hierzu ist eine interdisziplinäre Zusammenarbeit aller mit Gesundheit befassten Berufe erforderlich.

Ziel der Ernährungsberatung durch den Apotheker oder die Apothekerin ist eine „gesündere Ernährung" der Bevölkerung durch die Vermeidung von Fehl- und Mangelernährung sowie Übergewicht, die Prävention ernährungsabhängiger Gesundheitsstörungen und die positive Beeinflussung vorhandener Erkrankungen.

Apotheker*innen mit der Zusatzbezeichnung „Ernährungsberatung“ bieten verschiedene Dienstleistungen zur speziellen Ernährungsberatung an, die sich an noch Gesunde ohne ärztliche Weisung, aber auch an Patientinnen und Patienten mit ernährungsbedingten oder -mitbestimmten chronischen Erkrankungen richten. Diese Dienstleistungen umfassen die Vermittlung von Informationen, Ernährungsanalysen, individuelle Ernährungsberatungen sowie Gruppenberatungen und -betreuungen. Die Apotheker*innen können u.a. durch Information und Aufklärung Ernährungsbewusstsein wecken, bedarfsgerechtes und gesundheitsförderndes Ernährungsverhalten fördern, durch eine Ernährungsanalyse konkrete Ernährungsprobleme von Patientinnen und Patienten herausarbeiten, durch die Entwicklung von Strategien eine Ernährungsumstellung einleiten und sie zu Änderungen ihres Ernährungsverhaltens motivieren.

Wie läuft die Weiterbildung ab?

Wer diese Weiterbildung beginnen möchte, meldet sich bei der zuständigen Apothekerkammer an. Voraussetzung ist, dass der Apothekerberuf ausgeübt wird. Während der 12-monatigen Weiterbildungszeit werden 100 Seminarstunden absolviert.

Die Weiterzubildenden sollen während der Seminare Erfahrungen in der konkreten Umsetzung der Ernährungsberatung sammeln. Jeder Teilnehmende hat daher im Rahmen dieser Weiterbildung mindestens drei Ernährungsberatungen nach Vorgabe unterschiedlicher Patienten- und Diagnosedaten zu erarbeiten; dabei ist mindestens eine Beratung anhand eines konkreten Patienten oder einer konkreten Patientin mit mindestens einer ernährungsabhängigen Erkrankung durchzuführen. Die Ernährungsberatung beinhaltet ein Erstgespräch, eine Ernährungsanalyse des vom Patienten oder von der Patientin erstellten Ernährungsprotokolls sowie eine Ernährungsempfehlung, die mit dem Patienten oder der Patientin besprochen werden muss. Zur abschließenden Prüfung müssen die Ernährungsanalyse, die Ernährungsempfehlung und ein kurzer Erfahrungsbericht über die Patientengespräche schriftlich vorliegen.

Aktualisierte Durchführungsempfehlungen

Die Apothekerkammern haben sich bundesweit auf einen einheitlichen Anforderungskatalog hinsichtlich der Weiterbildungsziele und Seminarinhalte geeinigt. Diese sind in den Empfehlungen der Bundesapothekerkammer zur Durchführung dieser Weiterbildung definiert. Die Empfehlungen wurden in 2021 überarbeitet und von der Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer am 10.05.2022 verabschiedet.

Die 100 Stunden umfassenden Seminare vermitteln neben Grundlagen der Ernährung vor allem Kenntnisse und Fertigkeiten zur Prävention von Fehl- und Mangelernährung, über die enterale und parentale Ernährung, zu den Besonderheiten der Ernährung bei ernährungsbedingten und -mitbestimmten Krankheitsbildern, Grundsätze für eine nachhaltige Ernährung sowie zur Praxis der Ernährungsberatung.