gematik-Zuschlag für Apothekenverzeichnisdienst

Der Deutsche Apothekerverband hat von der gematik den Zuschlag für den Aufbau und Betrieb des Apothekenverzeichnisdienstes für das E-Rezept in der Telematikinfrastruktur bekommen. Die Entscheidung wurde Ende Februar in einer Sonder-Gesellschafterversammlung der gematik mit großer Mehrheit getroffen. Die Vertragslaufzeit soll vier Jahre mit optimaler Verlängerung um zwei mal zwei Jahre betragen. Der DAV-Vorsitzende Thomas Dittrich freut sich über den Zuschlag: „Damit kann die Attraktivität des E-Rezepts für Millionen Patienten gerade in seiner Einführungsphase maßgeblich erhöht werden. Bislang war geplant, in der bundeseinheitlichen E-Rezept-App der gematik nur Basisdaten aller Apotheken wie Name und Anschrift zu hinterlegen. Mit dem zusätzlichen Apothekenverzeichnis können nun auch standardisierte, nutzerfreundliche Zusatzinformationen wie Öffnungszeiten oder das Anbieten von Botendiensten in die E-Rezept-App einfließen.“ Ein noch einzurichtender FHIR-Server (FHIR = Fast Healthcare Interoperability Resources) wird garantieren, dass auch die Daten, die vom Verbändeportal eingespeist werden, höchsten Sicherheitsstandards unterliegen. Eine außerordentliche ABDA-Mitgliederversammlung hatte Anfang Februar zur Einrichtung dieses Servers durch die NGDA und zur Finanzierung einen entsprechenden Beschluss gefasst. Die Betriebskosten werden von der gematik ab 01.01.2022 übernommen.