E-Rezept: Apotheker sind dabei

Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände begrüßt das Bestreben der Bundesregierung, die Chancen der Digitalisierung im Gesundheitswesen für die Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung zu nutzen. Der heute verabschiedete Kabinettsentwurf des Patientendatenschutzgesetzes (PDSG) treibt insbesondere die Einführung eines elektronischen Rezeptes voran, dessen Rahmenbedingungen aus Sicht der Apothekerschaft im weiteren Gesetzgebungsverfahren des Bundestages aber noch bearbeitet und verbessert werden müssen.

AUSSTATTUNG: Die verpflichtende Start des E-Rezepts am 1. Januar 2022 ist für die Apotheken technisch umsetzbar, da sie noch im laufenden Jahr 2020 an die Telematik-Infrastruktur (TI) angeschlossen werden sollen und selbst bei Corona-bedingten Verzögerungen das gesamte Jahr 2021 zur Verfügung steht. Die Apotheken lösen allerdings das E-Rezept nur ein - das Ausstellen obliegt dem Arzt, das Transportieren dem Patienten.

VERPFLICHTUNG: Aus Patientensicht ist allerdings die Pflicht zur Nutzung des E-Rezepts ab dem 1. Januar 2022 problematisch. Gerade für ältere, aber auch viele andere Menschen ohne Smartphone oder Tablet muss auch weiterhin die Möglichkeit bestehen, das E-Rezept ohne diese technischen Hilfsmittel nutzen zu können, wie zum Beispiel durch das Ausdrucken eines 2D-Matrix-Codes auf Papier und dessen Transport zur Apotheke.

MAKELVERBOT: Die freie Apothekenwahl für alle Patienten muss gewährleistet sein. Deshalb begrüßen wir es, dass der Regierungsentwurf nunmehr ein Verbot des Handelns mit E-Rezepten vorsieht. Insofern wurde unsere Forderung eines Makelverbotes aufgegriffen. Dieses Verbot muss aber auch noch technisch abgesichert werden, um Verstöße gegen dieses Verbot oder dessen Umgehung zu unterbinden. Dazu sollte es mit einem Schnittstellenverbot bis zum Zeitpunkt der Arzneimittelabgabe in der vom Patienten gewählten Apotheke abgesichert werden. Nach dem Einlösen des E-Rezepts kann der Patient die dann auch vorliegenden Daten über die tatsächlich bekommenen Medikamente je nach Bedarf abspeichern.

APPLIKATION: Dass der Gesetzentwurf die gematik beauftragt, eine wettbewerbsneutrale und barrierefreie E-Rezept-App bis Ende 2021 zu entwickeln und zur Verfügung zu stellen, um Patienten das Aufrufen, Transportieren, Speichern und Einlösen des E-Rezepts zu ermöglichen, ist im Ansatz richtig. Die Zeit für die Entwicklung könnte allerdings durch den Rückgriff auf die Web-App des DAV verkürzt werden. Mit seiner Web-App hat der Deutsche Apothekerverband (DAV) in einem vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geförderten Modellprojekt in Berlin bereits nachgewiesen, dass solch eine Lösung existiert und zügig einsatzbereit ist, sobald die gematik ihre technischen Spezifikationen zum Stichtag am 30. Juni 2020 veröffentlicht hat.