eGK: Bedenken der Datenschützer ausräumen

Der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbands, Thomas Dittrich, hat noch einmal betont, dass die elektronische Gesundheitskarte (eGK) zum Einlösen von elektronischen Rezepten (E-Rezepte) zügig zur Verfügung stehen muss. Hintergrund sind Medienberichte der vergangenen Tage, wonach der Bundesdatenschutzbeauftragte und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Bedenken gegen das eGK-Verfahren angemeldet haben. Dittrich gegenüber dem ABDA-Newsroom: "Die Sorgen der Datenschützer muss man ernst nehmen. Jetzt sind alle Beteiligten gefragt, diese Bedenken auszuräumen und schnell eine praktikable Lösung auch im Sinne der Patientinnen und Patienten zu finden. Der DAV setzt sich schon seit langem für die eGK ein und wir sind weiter von deren Einsatz bei der Einlösung von E-Rezepten überzeugt." Für Thomas Dittrich liegen die Vorteile der eGK auf der Hand: "Die elektronische Gesundheitskarte als Möglichkeit zum Einlösen eines E-Rezeptes ist ein unverzichtbares Angebot für die Patientinnen und Patienten und natürlich auch für die Apotheken. Die eGK haben die meisten Menschen ständig im Portemonnaie dabei und sie können sich über das Kartenterminal sicher und schnell identifizieren. Die Apotheken bekommen im Gegenzug den Zugriff auf die E-Rezepte der Patientin oder des Patienten, die der Arzt auf dem Zentralserver abgespeichert hat." Dittrich merkte an, dass die Funktion der eGK von der Gematik und Apothekensoftwarehäusern relativ schnell freigeschaltet werden könnte.

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