DAV: Abrechnung der Pharmazeutischen Dienstleistungen

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) führte heute eine außerordentliche Mitgliederversammlung in hybrider Form durch. Einziger Tagesordnungspunkt waren die 2022 einzuführenden "Pharmazeutischen Dienstleistungen". Dazu erklärt DAV-Vorsitzender Thomas Dittrich: "Ich freue mich, dass wir heute einen wichtigen Schritt zur Einführung von neuen Pharmazeutischen Dienstleistungen auf Basis des Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetzes geschafft haben. Die Mitgliederversammlung hat mit einstimmigem Votum das mit dem GKV-Spitzenverband ausgehandelte Abrechnungsverfahren für die Dienstleistungen beschlossen. Dieses wird jetzt in einer Anlage 11 zum Rahmenvertrag nach § 129 Absatz 5e SGB V niedergelegt. Leider müssen die Leistungsbeschreibungen der Pharmazeutischen Dienstleistungen und die Höhe der Vergütung in einem Schiedsverfahren festgelegt werden, aber die Regelung eines Abrechnungsverfahrens erlaubt uns nach dem Schiedsverfahren eine deutlich schnellere Einführung der neuen Leistungen. Wenn der GKV-Spitzenverband der Einigung formal zugestimmt hat, kann auch der Nacht- und Notdienstfonds des DAV vom Bundesgesundheitsministerium für die Abrechnung der Pharmazeutischen Dienstleistungen beliehen werden. Dazu gehört auch, dass jede Apotheke den ab 15. Dezember 2021 fälligen Zuschlag von 20 Cent pro rezeptpflichtiger Fertigarzneimittelpackung an den Fonds abführt, damit die entsprechenden Mittel für die Honorierung der Dienstleistungen zur Verfügung stehen. Ich bin zuversichtlich, dass wir über das Schiedsverfahren auch die offenen inhaltlichen Fragen bald geklärt haben und wir mit den Pharmazeutischen Dienstleistungen die Versorgung der Versicherten ab dem kommenden Jahr noch weiter verbessern können."

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