Dienstleistungszuschlag wird erhoben

Ab heute werden rezeptpflichtige Fertigarzneimittel pro Packung um 20 Cent (plus 19 Prozent Mehrwertsteuer) teurer. Dieser Dienstleistungszuschlag wird für gesetzlich Versicherte jedoch von den gesetzlichen Krankenkassen geleistet. Die Apotheken führen das Geld an einen Fonds ab, der zur Finanzierung zusätzlicher und neuer pharmazeutischer Dienstleistungen ab 2022 eingerichtet wurde. Somit kommt der Zuschlag letztlich wieder den Patientinnen und Patienten in den Apotheken zu Gute. Die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) wurde durch das Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) geändert, das Ende 2020 in Kraft getreten war.

zurück zur Übersicht