BAK aktualisiert Leitlinie zur Grippeschutzimpfung in Apotheken

Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) hat die ersten Grippe-Impfstoffe für den Herbst und Winter freigegeben. Damit können die Grippeschutzimpfungen beginnen. Zeitlich passend dazu hat die Bundesapothekerkammer (BAK) ihre Leitlinie für die Apotheken angepasst, die in den kommenden Monaten an Modellprojekten zur Grippeimpfung teilnehmen. Der BAK-Vorstand hatte vor kurzem die überarbeiteten Dokumente zur Qualitätssicherung „Durchführung von Grippeschutzimpfungen in öffentlichen Apotheken“ verabschiedet. Die Aktualisierung musste insbesondere aufgrund der STIKO-Empfehlung, nach der Patientinnen und Patienten ab 60 Jahren mit einem Hochdosisimpfstoff geimpft werden sollten, vorgenommen werden. In der Beratung in der Apotheke soll darüber aufgeklärt werden, dass ein Hochdosisimpfstoff empfohlen wird, eine Impfung jedoch auch mit einem herkömmlichen tetravalenten Vakzin möglich ist. Die überarbeiteten Dokumente stehen hier auf abda.de zur Verfügung. Ziel der Durchführung von Grippeschutzimpfungen in öffentlichen Apotheken ist die Verbesserung der Impfquote. Apotheken, die an Modellvorhaben teilnehmen, müssen die Vorgaben der entsprechenden Vereinbarung hinsichtlich Qualifikation, Ausstattung, etc. erfüllen.

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