Kolumne über das E-Rezept

ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening wendet sich in ihrer Kolumne in der "Neue Apotheken Illustrierte" direkt an die Patientinnen und Patienten und informiert über das E-Rezept. "Sie werden ab 2022 entscheiden: Möchten Sie Ihr E-Rezept per Smartphone und in einer sicheren E-Rezept-App verwalten und es dann digital an die gewünschte Apotheke Ihrer Wahl senden? Oder sollen Ihnen die für die Einlösung des E-Rezepts erforderlichen Zugangsdaten in der Arztpraxis als Papierausdruck ausgehändigt werden?", schreibt die ABDA-Präsidentin in der aktuellen Ausgabe (15.5.). Die eigentliche Herausforderung liege darin, das E-Rezept so zu gestalten, dass die Patientinnen und Patienten "dem System vertrauen, es verstehen und einfach anwenden" können. "Das E-Rezept darf nur als eine bundesweit einheitliche staatlich geregelte Arzneimittelverordnung eingeführt werden", betonte Gabriele Regina Overwiening. Nur so könne für alle Patientinnen und Patienten die maximale Sicherheit erzielt und Vertrauen geschaffen werden. Die ABDA-Präsidentin betonte, dass es den Patientinnen und Patienten beim E-Rezept möglich sein muss, eine unverbindliche und anonyme Verfügbarkeitsanfrage in einer Apotheke Ihrer Wahl zu platzieren. Außerdem müsse das E-Rezept persönlich oder digital in jeder Apotheke eingelöst werden können, ohne dass verglichen mit dem bisherigen analogen Verfahren Nachteile entstehen. Die komplette Kolumne von ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening finden Sie unter "Links".