Klarstellung zur E-Rezept-App

Die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände widerspricht medialer Berichterstattung, die den Eindruck vermittelt, dass die ABDA bei einer künftigen E-Rezept-App fordert, dass Patienten eine direkte und automatische Lagerbestandsabfrage bei einzelnen Apotheken vornehmen können.

"Die ABDA wünscht sich keine gläserne Apotheke, wie sich auch niemand einen gläsernen Patienten wünscht", sagt ABDA-Vizepräsident Mathias Arnold: "Eine automatisierte Abfrage macht überhaupt keinen Sinn, denn zumeist muss das verordnete Medikament gegen ein Rabattarzneimittel oder ein anderes lieferbares Präparat ausgetauscht werden. Dazu braucht es die pharmazeutische und sozialrechtliche Kompetenz eines Menschen in der Apotheke, der entscheidet, wie die optimale Versorgung gestaltet wird und welche Antwort der Patient erhält. Diese Kommunikation zwischen zwei Menschen soll dem Patienten mit dem E-Rezept einen unnötigen Weg zur Apotheke ersparen, indem die Apotheke das Rezept schon vorab bearbeiten und eine individuelle Versorgung planen kann."

In der ABDA-Stellungnahme zum Patientendatenschutzgesetz (PDSG) vom 19. Mai 2020 gegenüber dem Bundestag lautet die medial missinterpretierte Stelle wie folgt: "Die einheitliche eRezept-App muss sicherstellen, dass es jedem Versicherten möglich ist, eine unverbindliche und anonyme Verfügbarkeitsanfrage in einer Apotheke seiner Wahl zu platzieren." Am heutigen 27. Mai 2020 findet am Nachmittag die Öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutsches Bundestages statt, an der ABDA-Hauptgeschäftsführer Dr. Sebastian Schmitz teilnimmt.