Verfügbarkeits-Checks: Missverständnisse vermeiden

Der Vorsitzende des Apothekerverbands Schleswig-Holstein, Dr. Peter Froese, hat noch einmal erklärt, welche Funktionen bei E-Rezept-Apps sinnvoll sind und welche nicht. Auch um Missverständnisse und Aufregung zu vermeiden. Bevor man ins Detail gehe, müsse man klären, ob es sich bei den Verfügbarkeits-Checks um An- oder Abfragen handele, so Froese gegenüber der „Deutsche Apotheker Zeitung“ (DAZ 24/2020). „Verfügbarkeitsabfrage bedeutet für mich, dass der Patient die Verfügbarkeit eines bestimmten Präparates in einer bestimmten Apotheke über einen automatisierten Softwareprozess selbst überprüfen kann, also in die Warenwirtschaft der Apotheke reinschaut“, sagte Froese. Diese Form des Checks hält er nicht für sinvoll. Sowohl bei verschreibungspflichtigen Präparaten als auch bei OTC-Produkten. Eine andere Meinung hat der Telematik-Experte der ABDA zur Verfügbarkeitsanfrage, bei der der Patient der Apotheke seiner Wahl seinen Wunsch mitteilt und der dann von der Apotheke, die sich die Anfrage anschaut, Informationen zur Lieferbarkeit bekommt. Diese Verfügbarkeitsanfrage sei für RX und OTC sinnvoll, und viele Pateinten würden sie sich wünschen. „Deshalb ja auch die ABDA in ihrer Stellungnahme zum Entwurf des Patientendatenschutzgesetzes auch die Anfrage befürwortet, nicht aber die automatisierte Abfrage“, stellte Froese klar. Als Grund führt der IT-Experte hier vor allem die Rabattvertragsregeln an: „Der Patient kennt die Austauschregeln nicht, er weiß nicht um die Versorgungsalternativen, und er kann auch  nicht bewerten, wie schnell die Apotheke ein bestimmtes Präparat besorgen kann, das in der Warenwirtschaft zum Zeitpunkt der Abfrage nicht gelistet ist.“