E-Rezept: In den Apotheken läuft es recht rund

Für die Geschäftsführerin des Berliner Apotheker-Vereins, Dr. Susanne Damer, hat sich die Web-App des DAV in der Praxis bewährt. „Sie hat funktioniert“, sagte Damer im Gespräch mit der PZ. Bei der Bedienung beziehungsweise Menü-Führung seien keine Schwierigkeiten aufgetreten. In der ersten Phase des E-Rezept-Projekts des BAV sei der Funktionsumfang der App noch „sehr überschaubar“ gewesen. Insbesondere zu Beginn des Pilotprojektes habe die Installation und Inbetriebnahme der Web-App „nicht dem üblichen Prozedere“ entsprochen, das sei aber „sukzessive optimiert worden“. Von der Ausstellung in der Arztpraxis bis zur Erstattung durch die Kasse ist der gesamte Prozessablauf für das E-Rezept bereits Ende 2019 in Berlin unter realen Bedingungen im Rahmen der Pilotphase erfolgt. Die zweite Phase im Rahmen der Zukunftsregion Digitale Gesundheit (ZDG) ist inzwischen gestartet worden. Dabei soll es zum Beispiel um die Fernübertragung einer elektronischen Verordnung aus der Arztpraxis hinaus gehen sowie um die Haus- und Heimversorgung von Patienten und es soll ein Botendienstmanagement entwickelt und erprobt werden. Um teilzunehmen, können interessierte Apothekeninhaber aus Berlin und Brandenburg sich seit Kurzem unter www.mein-apothekenportal.de registrieren. „Die SARS-CoV-2-Pandemie hat gezeigt, dass das Papierrezept Schwächen hat, wenn es um die kontaktlose Versorgung insbesondere von Risikopatienten geht“, sagte Damer gegenüber der PZ. „Die Fernübertragung des E-Rezepts habe dagegen – womöglich sogar noch in Verbindung mit einer Videosprechstunde – klare Vorteile. Vor allem für jene Menschen, die in Pflegeeinrichtungen wohnen oder ambulant gepflegt werden. Die Technik kann nach Meinung der BAV-Geschäftsführerin das pharmazeutische Personal bei der Prüfung der Verordnung und bei der Auswahl des konkreten Arzneimittels unterstützen, aber nicht ersetzen. Daher müsse es auch in Zukunft „immer einen pharmazeutisch kompetenten Menschen geben, der die Auswahl und Verfügbarkeit eines geeigneten Fertigarzneimittels prüft und bestätigt“. Den gesamten Artikel der PZ haben wir verlinkt.