E-Rezept: Friedenspflicht mit weiteren Krankenkassen vereinbart

In Verhandlungen mit der AOK Baden-Württemberg und der Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) konnte bei der Abrechnung von E-Rezepten eine Friedenspflicht rückwirkend vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 erreicht werden. Das teilte der Landesapothekerverband Baden-Württemberg am Freitag (26.1.) in einer Pressemitteilung mit.

Die Regelung greift zum Beispiel in den Fällen, in denen auf dem E-Rezept erforderliche Arztfelder wie beispielsweise die Berufsbezeichnung nicht korrekt, unvollständig oder gar nicht ausgefüllt wurden. Ina Hofferberth als Geschäftsführerin des LAV: "Wir danken der AOK BW und der SVLFG ausdrücklich für diese kooperative Zusage. Die Einigung zeigt, dass nicht der Formalismus, sondern die reibungslose Versorgung der Versicherten im Vordergrund stehen muss.“ Hofferberth macht zudem deutlich, dass der LAV mit weiteren Kassen und deren Verbänden im Gespräch sei, um auch hier die Retax-Gefahr im Zuge des E-Rezepts für Apotheken zu minimieren. "Hier hoffen wir natürlich, dass wir zügig zu einer gleich guten Lösung kommen werden.“

Auch im Bereich des Entlassmanagements (E-Rezept oder Muster 16) konnte der LAV mit den beiden Kassen Einvernehmen erzielen, dass einzelne formale Verordnungsfehler nicht zu Beanstandungen und Retaxationen der Verordnungen führen dürfen. Dies greift beispielsweise bei der fehlenden Facharztbezeichnung oder einem fehlerhaften Standortkennzeichen. Auch hier gilt die Friedenspflicht rückwirkend ab dem 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024.

Bundesweit beklagen Apotheken, dass viele E-Rezepte fehlende oder fehlerhafte Angaben zum verordnenden Arzt aufweisen. Da diese fehlenden Angaben rein formale Fehler seien, die die Arzneimittelsicherheit und Wirtschaftlichkeit der Versorgung nicht wesentlich tangieren, werden die beiden Kassen für den gesamten Jahresverlauf von Beanstandungen absehen. Eine Neuausstellung des E-Rezeptes ist in diesen Fällen nicht erforderlich.

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) setzt sich seit Wochen für eine Retaxfreiheit für E-Rezepte bis Ende 2024 ein. Anke Rüdinger, Stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), sagte vor kurzem in einer ABDA-Pressemitteilung (16.1.): "Es darf nicht passieren, dass die ohnehin schon wirtschaftlich unter Druck stehenden Apotheken auf ihr Honorar verzichten müssen, weil die Arztpraxen bei der Implementierung des E-Rezept-Systems fehlerhafte Verordnungen ausstellen."