BAK: Leitlinie zur Grippeimpfung in der Regelversorgung

Die neue Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Grippeimpfung in Apotheken in der Regelversorgung ist auf der Homepage der ABDA veröffentlicht worden. Der Vertrag zur Durchführung und Abrechnung von Grippeschutzimpfungen durch Apotheken nach § 132e Absatz 1a SGB V ist nunmehr rückwirkend zum 1. Oktober 2022 wirksam. Die Bundesapothekerkammer hat daher die neue Leitlinie zur "Durchführung von Grippeschutzimpfungen in öffentlichen Apotheken im Rahmen der Regelversorgung“ veröffentlicht. Ziel der Durchführung von Grippeschutzimpfungen in Vor-Ort-Apotheken ist die Verbesserung der Impfquote. Hier finden Sie die Dokumente.