Apotheken: Erst stärken, dann sparen?

Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände kritisiert die widersprüchliche Gesundheitspolitik der Bundesregierung – und fordert sie dazu auf, sich klar zur notwendigen Stärkung der Apotheken zu bekennen. Während die Kompetenzen der Apothekenteams durch das Apothekenreformgesetz noch stärker in die Versorgung eingebunden werden sollen, drohen ihnen durch ein Kassenspargesetz neue finanzielle Belastungen. Am morgigen Freitag werden beide Gesetze parallel in Bundestag und Bundesrat beraten.

„Die Politik will die Apotheken stärken – und nimmt ihnen gleichzeitig wieder Geld weg. Das passt nicht zusammen“, sagt ABDA-Präsident Thomas Preis: „Wer in Zukunft neue pharmazeutische Dienstleistungen, mehr Impfungen und Gesundheitstests von den Apotheken erwartet, muss gleichzeitig dafür sorgen, dass die Apotheken auf einer wirtschaftlich gesunden Basis agieren. Für die Erbringung neuer Versorgungsleistungen, von denen die Menschen in unserem Land profitieren werden, müssen die Apothekenbetriebe investieren – mehr Personal, die geeigneten Räumlichkeiten, etc. Neue finanzielle Belastungen sind daher ein falsches Signal für die Versorgung vor Ort. Die Apotheken brauchen Planungssicherheit – keine Widersprüche. Bund und Länder müssen die angekündigte Stärkung der Apotheken konsequent umsetzen und dürfen sie nicht durch Sparmaßnahmen unterlaufen.“

Zur Erklärung: Am morgigen Freitag befasst sich der Bundesrat als letztem Schritt im laufenden Gesetzgebungsverfahren mit dem Apothekenversorgung‑Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG). Das ApoVWG sieht vor, den Apotheken mehr Kompetenzen in Prävention, Diagnostik und Versorgung zu übertragen - und somit ihre Rolle in der wohnortnahen Gesundheitsversorgung der Patientinnen und Patienten zu stärken. Ebenfalls morgen berät der Bundestag in 1. Lesung über das GKV‑Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Dieses umfassende Sparpaket für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sieht eine Erhöhung des so genannten Apothekenabschlags von derzeit 1,77 Euro auf künftig 2,07 Euro pro zulasten der GKV abgegebenem, rezeptpflichtigem Medikament vor. Mit der Erhöhung des Apothekenabschlags würde das Apothekenhonorar faktisch abgesenkt und somit eine kürzlich erlassene Verordnung zur Erhöhung der Apothekenvergütung konterkariert werden.

ABDA-Präsident Preis weiter: „Ende Februar haben wir als ABDA eine Petition gestartet, in der wir die Politik öffentlich dazu aufgerufen haben, die Apotheken – wie im Koalitionsvertrag versprochen – wirtschaftlich zu stärken. Rund 315.000 Bundesbürgerinnen und Bundesbürger haben bis heute die Petition gezeichnet – das ist ein unfassbar großer Rückhalt aus der Bevölkerung und zeigt, wie wichtig den Menschen die wohnortnahe Versorgung durch die heilberuflich geführte Apotheke ist. Mit dem Abschluss der Apothekenreform und dem gleichzeitigen Beschluss des GKV-Spargesetzes beenden wir diese Petition nun mit einem klaren Signal an die Politik: Die Apotheken werden gebraucht – setzen Sie die versprochene Stabilisierung des Apothekensystems ohne Abschwächungen und Verzögerungen um!“
 

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