E-Rezept: DAV-Vorstand forciert Web-App

Der Vorstand des Deutschen Apothekerverbandes hat gestern (18. Februar 2020) auf seiner Sitzung in Berlin bekräftigt, dass das künftige E-Rezept allen Patienten mittels einer einheitlichen, staatlich regulierten App zur Verfügung gestellt werden soll. Erst nach der Abgabe des Arzneimittels an den Patienten sollen Daten über eine Schnittstelle an Drittanbieter übergeben werden, die Mehrwertdienste anbieten wollen. Im Sinne dieser einheitlichen Lösung soll die Patienten-App des DAV, die bereits in einem Pilotprojekt in Berlin getestet wird, auch technisch weiterentwickelt werden. Der Vorstandsbeschluss steht im Einklang mit dem kürzlich veröffentlichen Positionspapier „Das eRezept: Was es für eine erfolgreiche Einführung braucht“, das die Vorteile einer bundeseinheitlichen, kostenlosen und werbefreien App für den Transport des E-Rezeptes vom Arzt zur Apotheke aus Verbraucherschutzsicht beschreibt und begründet. In einem nächsten Schritt wird die ABDA beim Bundesgesundheitsministerium bis Ende des Monats eine dezidierte Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Patientendatenschutzgesetzes (PDSG) abgeben.

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