Das e-Rezept kommt

Die rosafarbenen Rezeptzettel erhalten Konkurrenz: Ab 2021 soll es möglich sein, eine digitale Verordnung auf das Handy zu bekommen. „Die ärztliche Verordnung eines rezeptpflichtigen Arzneimittels hat auch in Form des e-Rezepts den Rechtsstatus einer Urkunde", erläutert ABDA-Vizepräsident Mathias Arnold im Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau“ (2/2020A). Entscheidet sich der Patient für das elektronische Rezept, bekommt er einen Zugriffscode auf sein Handy. Das e-Rezept soll Wege ersparen. "Der Patient kann zukünftig über eine Anwendung auf dem Smartphone seine Wunschapotheke suchen und ihr das Rezept zuweisen", sagt Arnold. "Er fragt an, ob das Arzneimittel verfügbar ist. Falls nicht, bestellt die Apotheke es." Wenn das Medikament bereitliegt, bekommt der Kunde eine Nachricht aufs Handy. Bietet die Apotheke einen Botendienst, kann er sich die Arznei auch liefern lassen. "Für Menschen, die nicht mobil sind, bedeutet das eine große Hilfe", betont Arnold. Nach Einführung des E-Rezepts können Ärzte etwa nach einer Videosprechstunde direkt ein digitales Rezept ausstellen, ohne dass der Patient in die Praxis kommen muss.

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