BAK-Vizepräsidentin Scharpf: Mehr Verantwortung für Apotheken in der Primärversorgung

Apotheken vor Ort können nach Ansicht der Vizepräsidentin der Bundesapothekerkammer (BAK) künftig eine noch stärkere Rolle in der Primärversorgung übernehmen. Im Interview mit der Apotheken Umschau erläutert BAK-Vizepräsidentin Franziska Scharpf, wie Apotheken Patientinnen und Patienten als erste Anlaufstelle im Gesundheitswesen unterstützen, in die passende Versorgung lotsen und durch neue Angebote wie die assistierte Telemedizin zur Entlastung des Systems beitragen können. „Apotheken sind bereits heute für viele Menschen die erste Anlaufstelle bei gesundheitlichen Fragen. Das pharmazeutische Fachpersonal prüft im Gespräch, ob die Beschwerden in der Selbstmedikation behandelbar sind oder ob womöglich eine ernsthafte Erkrankung dahintersteckt. Dann verweisen sie an eine Arztpraxis. Diese Lotsenfunktion könnten wir im Gesundheitssystem noch deutlich stärker nutzen als bisher“, sagt Scharpf.

Zugleich verweist die BAK-Vizepräsidentin auf neue Versorgungsangebote in den Apotheken: „Apotheken dürfen seit kurzem assistierte Telemedizin anbieten. Das bedeutet, dass wir bei Bedarf direkt in der Apotheke eine Ärztin oder einen Arzt per Videosprechstunde zuschalten können.“ Dies könne eine wichtige Unterstützung sein, wenn Apotheken künftig stärker in die Primärversorgung eingebunden werden.

Aus Sicht der Bundesapothekerkammer sollen Apotheken damit nicht ärztliche Aufgaben übernehmen, sondern ihre wohnortnahe pharmazeutische Expertise stärker einbringen. Ziel sei eine bessere Orientierung für Hilfesuchende und eine effizientere Versorgung durch das Zusammenspiel der Gesundheitsberufe.

Dass es dabei nicht um Konkurrenz zur Ärzteschaft geht, sondern um eine bessere Zusammenarbeit für die Patientinnen und Patienten, betont Franziska Scharpf, Vizepräsidentin der Bundesapothekerkammer: „Sinnvolle Primärversorgung kann nur gemeinsam gelingen. Wir machen den Ärztinnen und Ärzten keine Konkurrenz, im Gegenteil: Die Apotheken können ihnen die Patientinnen und Patienten weiterleiten, bei denen wirklich ärztliche Hilfe nötig ist.“

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