Änderungen im Februar 2023: Kassenabschlag steigt

Ab heute (1. Februar 2023) müssen alle Apotheken in Deutschland einen höheren Honorarabschlag an die gesetzlichen Krankenkassen abführen. Dieser steigt pro verschreibungspflichtigem Arzneimittel von 1,77 auf 2,00 Euro (brutto). Die Maßnahme ist auf zwei Jahre begrenzt. Ab 1. Februar 2025 sinkt der Abschlag dann wieder automatisch auf 1,77 Euro (brutto). Die Apotheken werden dadurch mit etwa 120 Mio. Euro (netto) pro Jahr belastet. Die Einsparungen der Krankenkassen in Höhe von 143 Mio. Euro (brutto) sollen die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) finanziell entlasten. Dies ist ein Baustein vom GKV-Finanzstabilisierungsgesetz aus dem Oktober 2022.

Apothekenteams, -kammern und –verbände in ganz Deutschland haben den Gesetzgebungsprozess von Anfang an heftig kritisiert. Denn "Effizienzreserven", von denen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zum Ärger der Apotheker gesprochen hatte, sah Gabriele Regina Overwiening keine mehr und erklärte daher diesen Begriff zu ihrem persönlichen Unwort des Jahres 2022. Die ABDA-Präsidentin ist  überzeugt, dass das Finanzproblem der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) durch die Einsparungen bei den Apotheken nicht gelöst wird. Dafür sei der Anteil der Apotheken an den GKV-Gesamtausgaben mit gerade einmal 1,9 Prozent (Stand: 2021) viel zu gering.

"Das ist ein Schlag ins Gesicht der Apothekerschaft! Es zeigt die Phantasielosigkeit der Gesundheitspolitik“, so Gabriele Regina Overwiening im Juli 2022. Die Kürzungspläne der Regierung seien wie ein "Taschenspielertrick“. Aus Protest gegen die Honorarkürzungen kam es im Oktober 2022 im Saarland, in Schleswig-Holstein, Hamburg und Brandenburg zum Streik in vielen Apotheken. Die Apothekenteams legten dort stellvertretend für den Berufsstand die Arbeit nieder. Für die ABDA-Präsidentin gilt nach wie vor, dass die Apotheken Entlastung brauchen und keine weitere Belastung.

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