ABDA: Kein Wildwuchs bei E-Rezept-Apps

Im Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat am gestrigen Dienstag die Verbändeanhörung zum geplanten Digital-Gesetz stattgefunden. Das Ministerium hatte im Juli einen ersten Entwurf für ein solches Gesetz vorgelegt. Unter anderem will das Ministerium dafür sorgen, dass die elektronische Patientenakte ab 2025 verbindlich für alle Patientinnen und Patienten eingerichtet wird, die der Einrichtung nicht ausdrücklich widersprochen haben. Für die Apotheken sind in dem Entwurf einige wichtige Passagen enthalten: Unter anderem soll das E-Rezept ab 2024 für alle Arztpraxen der neue verbindliche Standard bei Arzneimittelverordnungen werden. Außerdem ist geplant, dass auch Krankenkassen Smartphone-Apps zur E-Rezept-Weiterleitung in den Markt geben dürfen.

Für die ABDA hat Claudia Korf, Geschäftsführerin Ökonomie, an der Anhörung teilgenommen. Korf erklärte im Anschluss an die Anhörung: "Die ABDA hat sich insbesondere beim Thema E-Rezept dafür eingesetzt, dass kein Wildwuchs bei der E-Rezept-Weiterleitung entsteht. Aus unserer Sicht dürfen die Krankenkassen nicht in die Weiterleitung von E-Rezept-Schlüssel eingebunden werden. Schon die ersten E-Rezept-Testprojekte, an denen einzelne Krankenkassen beteiligt waren, haben vor einigen Jahren gezeigt, dass die Kassen über das E-Rezept schon vor der Arzneimittelabgabe möglichst viele Informationen über das ärztliche Verordnungsverhalten sammeln wollen. Der Gesetzgeber darf es nicht zulassen, dass Krankenkassen solche Gesundheitsdaten der Patientinnen und Patienten erheben, um die Versorgung möglicherweise zu steuern."

Die ABDA-Geschäftsführerin merkt auch an, dass es aus ihrer Sicht gar keinen Bedarf für alternative Übertragungswege gibt. Denn: "Außerdem ist die ABDA fest davon überzeugt, dass die digitale Nutzung des E-Rezeptes nur gelingen kann, wenn es eine stark im Markt etablierte, hochsichere und von den Interessen der Kostenträgern unabhängige App gibt, die allen Patientinnen und Patienten gleichermaßen zur Verfügung steht. Mit der Smartphone-App der Gematik haben wir eine solche Lösung und zugleich eine starke Marke. Und schließlich wundert es mich sehr, dass die Krankenkassen offenbar bereit sind, größere Geldsummen in die Konzeption neuer E-Rezept-Apps zu investieren. Denn gerade zurzeit lassen die Krankenkassen eigentlich keine Möglichkeit aus, um über die großen Finanzlöcher in der GKV zu klagen. Hinzukommt, dass die Gematik-App ja bereits mit Versichertengeldern konzipiert und eingeführt wurde – warum sollten die Versicherten nun noch einmal in neue fragwürdige App-Strukturen investieren?“

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