Wiederherstellung der Gleichpreisigkeit gefordert

Zur jüngsten Stellungnahme der Europäischen Kommission zu den festen Abgabepreisen für Arzneimittel in Deutschland erklärt ABDA-Präsident Friedemann Schmidt: „Die Haltung der Europäischen Kommission ist bedauerlich, aber nicht neu. Die Kommission hat schon im Jahr 2013 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, weil sie einheitliche Abgabepreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel nicht akzeptieren will. Sie stellt die Grundfreiheiten des Binnenmarktes über die in den Europäischen Verträgen zugesicherte Freiheit der Mitgliedstaaten, ihr Gesundheitssystem auf nationaler Ebene zu gestalten. Sie verkennt dabei, dass das Gesundheitswesen und damit auch die Arzneimittelversorgung nicht allein nach Marktgesichtspunkten organisiert werden kann. Seit der Europäische Gerichtshof im Oktober 2016 auf der Grundlage des damaligen Prozessgegenstands entschieden hat, dass ausländische Arzneimittelversender nicht an die deutschen Preisregeln gebunden sind, haben wir immer wieder klar gemacht, wie dringlich die Wiederherstellung einheitlicher Abgabepreise ist. Diese Dringlichkeit wird auch in weiten Teilen der Politik gesehen und durch die neuerliche Intervention der Kommission unterstrichen. Es war klar, dass die Kommission das Thema irgendwann wieder aufnehmen würde, wenn der Gesetzgeber in Deutschland nach dem Urteil nicht aktiv wird. Dass sie es gerade jetzt tut, wo konstruktive Gespräche über eine Reform der Arzneimittelversorgung in Deutschland laufen, ist wahrscheinlich kein Zufall. Es zeigt einmal mehr, dass wir eine schnelle und belastbare Lösung für die Wiederherstellung der Gleichpreisigkeit brauchen.“


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