Gutachter halten Rx-Versandverbot für möglich

Ein Versandverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel wäre europarechtlich zulässig. Zu diesem Ergebnis kommen drei rechtswissenschaftliche Gutachten, die die ABDA in Auftrag gegeben hat. Einer der Gutachter ist Professor Jürgen Schwarze, Rechtswissenschaftler an der Universität Freiburg. „Die Zulässigkeit ist in früheren Leitentscheidungen des EuGH wie auch im sekundären Recht der EU ausdrücklich anerkannt worden“, schreibt Schwarze. Der Jurist Udo Di Fabio, Professor an der Uni Bonn, hält in seinem Gutachten fest: „Ein Versandverbot aus protektionistischen Gründen wäre unzulässig, dieser Einwand trifft aber vorliegend nicht zu. Vielmehr dient das Verbot der Aufrechterhaltung des Arzneimittelversorgungssystems in Deutschland mit freiberuflichen Apothekern.“ Auch Ulrich Becker, Direktor des Max-Planck-Instituts für Sozialrecht und Sozialpolitik München, kommt zum Schluss, dass sich ein Rx-Versandverbot mit deutschem Recht vereinbaren ließe. Becker stellt in seinem Gutachten fest: „Ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln stellt eine Berufsausübungsregelung dar, die zwar zunächst nur einen geringen Marktanteil betrifft, aber auf das hohe Entwicklungspotential eines nicht mehr durch Preisbindung reglementierten Versandhandels reagiert.“ Die Zusammenfassungen der drei Gutachten finden Sie unter „Links“.

zurück zur Übersicht