GKV-Spargesetz verabschiedet - Overwiening: "Ein schwarzer Tag"

Der Bundestag hat am Donnerstag das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz endgültig beschlossen. Das Gesetz sieht vor, die Honorare für die Apotheken in den kommenden zwei Jahren zu kürzen. Der Abschlag, den Apotheken der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für jedes rezeptpflichtige Arzneimittel einräumen müssen, wird von 1,77 auf 2,00 Euro steigen. Das entspricht einer Belastung der bundesweiten 18.000 Apotheken in Höhe von 120 Millionen Euro Jahr (netto). ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening: "Dies ist ein schwarzer Tag für die Apotheken in Deutschland. Wir haben in den vergangenen zweieinhalb Jahren der Politik geholfen, die Pandemie zu meistern. Als Dank dafür wird ausgerechnet jetzt, wo die Apotheken wegen Inflation und Energiekrise selbst Hilfe und Entlastung bräuchten, die Vergütung gekürzt. Dabei gab es bis zuletzt finanzielle Spielräume bei der Gestaltung des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes, die Bundesregierung und Parlament einfach nicht für die Apotheken vor Ort nutzen wollten. Um es noch einmal klipp und klar zu sagen: Die Apotheken sind keine Kostentreiber. Unser Anteil an den jährlichen GKV-Ausgaben liegt bei 1,9 Prozent. Seit 2005 ist die Tendenz sinkend. Das sind Fakten, die neben der Politik auch der GKV-Spitzenverband endlich anerkennen muss." Im Hinblick auf die Gesetzgebung in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode sagt die ABDA-Präsidentin: "Die Politik ist in der falschen Richtung unterwegs. Sie muss umkehren und Apotheken entlasten. Dafür werden wir kämpfen. Dass wir das können, haben wir in dieser Woche eindrucksvoll mit den Schwerpunktstreiks in vier Bundesländern gezeigt, an denen sich enorm viele Apotheken beteiligt haben.“