NNF vereinfacht Transaktionsverfahren

Der NNF verschickt erstmals einen gemeinsamen Verpflichtungsbescheid für die Fixzuschläge für Notdienste und pharmazeutische Dienstleistungen. In einer Pressemitteilung heißt es, das neue Verfahren stellt einen effizienten Umgang mit den finanziellen Mitteln sicher, hebt Synergiepotentiale innerhalb der Organisation und senkt so die Verwaltungskosten. Mit seiner Beleihung vom 21. Dezember 2021 hat das Bundesministerium der Gesundheit dem Nachtund Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbandes die Möglichkeit eröffnet, die in der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) festgesetzten Zuschläge für pharmazeutische Dienstleistungen und Notdienste zusammen zu bescheiden, wenn eine wirtschaftliche Trennung der beiden Teilbereiche sichergestellt ist. Der Vorteil für die Apotheken bzw. die Apothekenrechenzentren liegt darin, dass sie weiter Gelder in nur einer Transaktion an den NNF abführen können und etwaige Fehlüberweisungen nicht eine Kette von Korrekturen auslösen. Lediglich die Kontonummer ändert sich. Eine entsprechende Information findet sich im Verpflichtungsbescheid. Wie den Apotheken bereits im Dezember 2021 mitgeteilt wurde, werden die Zuschläge für pharmazeutische Dienstleistungen für die in der zweiten Dezemberhälfte 2021 dispensierten Rx-Packungen in einem separaten Verwaltungsakt beschieden. Der NNF arbeitet derzeit noch an der zeitaufwendigen Plausibilisierung der Zahlen.  Spätestens im Juni wird der NNF zwei Sonderbescheide erlassen: Einen Sonderbescheid für die Zuschläge für pharmazeutischen Dienstleistungen der zweiten Dezemberhälfte 2021 und einen Sonderbescheid für die Zuschläge für Notdienste für Rx-Packungen, die vor dem 15. Dezember 2021 abgegeben wurden, aber erst im Jahr 2022 an den NNF gemeldet wurden.