NNF-Portal für Grippeimpfstoffe freigeschaltet

Seit heute können Apotheken liegengebliebene Grippeimpfstoffe aus der Saison 2020/2021 über den Nacht- und Notdienstfonds (NNF) melden. Anträge auf Kostenerstattung können in den kommenden sechs Wochen gestellt werden. Stichtag ist der 30. November 2021. Die Anträge sollen online gestellt werden, schreibt der NNF in einer Pressemitteilung. Dies sei einfach und schnell und würde die Verwaltungskosten niedrig halten. Der Bund stellt insgesamt 16 Millionen Euro für die Rückerstattung der liegengebliebenen Grippe-Impfstoffe zur Verfügung. Dies ist in der Anfang Oktober in Kraft getretenen Verordnung zur Rückabwicklung der Impfstoffe geregelt. Von den eingeplanten 16 Millionen Euro müssten aber auch die Verwaltungskosten zur Erstattung bezahlt werden, erklärt der NFF. Direkt nach der Antragsstellung bekämen die Apotheken eine Eingangsbestätigung per E-Mail mit der Kopie des Antrags, heißt es. Die Unterlagen müssten bis zum 31. Dezember 2024 von den Antragstellern pflichtgemäß aufbewahrt werden. Ausfürliche Informationen gibt es  hier auf der Homepage des NNF.