E-Rezept: Ministerium legt Pauschalen für Apotheken fest

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) begrüßt, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) rechtzeitig vor dem 1. Juli 2023 die monatlichen Pauschalen für die Ausstattung und den Betrieb der Telematik-Infrastruktur (TI) festgelegt hat, die für das Einlösen von E-Rezepten notwendig ist und deshalb finanziert werden muss. Nach dem Scheitern der Verhandlungen mit dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hatte der DAV das BMG als gesetzlich vorgesehene Schiedsstelle angerufen. Das Ministerium ist dabei erfreulicherweise den Wünschen des DAV in einigen grundlegenden Punkten nachgekommen. Über die genauen Abrechnungsmodalitäten und -entgelte bei der nunmehr neu geregelten TI-Refinanzierung informiert – wie gehabt – der Nacht- und Notdienstfonds des DAV.
 
„Die monatlichen Pauschalen für die Apotheken, die das Ministerium festgelegt hat, berücksichtigen zwar nicht alle Aspekte von Software und Schnittstellen in ausreichendem Maße, aber ermöglichen immerhin einen soliden Betrieb der Telematik-Infrastruktur in den Apotheken und sichern somit die weitere Einführung des E-Rezeptes ab“, sagt Anke Rüdinger, Mitglied im Vorstand des Deutschen Apothekerverbandes (DAV): „Auch bei der Laufzeit der Refinanzierung und der Berücksichtigung von Alt- und Neufällen hat das Ministerium akzeptable Lösungen gefunden. Mit dem Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbandes steht weiterhin ein zuverlässiger Dienstleister bereits, der die Pauschalen quartalsweise an die jeweiligen Apotheken auszahlt. Die Apotheken müssen also vorerst nichts weiter tun.“