Verlängerung der SARS-CoV-2-Ausnahmeregelungen begrüßt

Das Bundesministerium für Gesundheit hat am vergangenen Montag (9.5.) den Referentenentwurf für eine Zweite Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung vorgelegt. In einer ersten Reaktion hatte sich ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening erfreut darüber gezeigt, dass die Politik die gelockerten Abgaberegeln für Arzneimittel über den Mai hinaus bis zum November 2022 verlängern will. Nun hat die ABDA das Bundegesundheitsministerium auch offiziell in einem Schreiben darüber informiert, wie der Referentenentwurf von den Apothekerinnen und Apothekern eingeschätzt wird. Die ABDA begrüßt die vorgesehene Verlängerung der Geltungsdauer der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung ausdrücklich. In dem Schreiben an das BMG macht die ABDA deutlich, dass die Regelungen dazu beigetragen haben, Patienten schnell und zuverlässig mit Arzneimitteln zu versorgen und bürokratischen Aufwand, insbesondere bei Lieferengpässen, zu reduzieren. Bei einer weiteren möglichen Infektionswelle im Herbst, könnten auf der Grundlage der Ausnahmeregelungen auch zukünftig zeitnah und flexibel die Kontakte in öffentlichen Apotheken reduziert und damit die Bevölkerung, die Beschäftigten in den Apotheken und das Gesundheitssystem effizient geschützt werden. Die ABDA macht gegenüber dem BMG außerdem klar, dass sie sich außerhalb dieses Verordnungsverfahrens dafür einsetzen wird, dass die sachgerechten Regelungen in der Regelversorgung verstetigt werden.

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