Lieferengpässe: Erleichterungen bis zum 25. November 2022

Lieferengpässe von ärztlich verordneten Arzneimitteln können auch in den kommenden Monaten unbürokratisch von den Apotheken gemanagt werden, um die Patientinnen und Patienten schnell und fachgerecht zu versorgen. Am 31. Mai 2022 ist die Dritte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung in Kraft getreten, so dass die darin enthaltenden Sonderregelungen bis zum 25. November 2022 verlängert werden. Bereits seit Beginn der Corona-Pandemie im April 2020 können somit die Kontakte in öffentlichen Apotheken reduziert und damit die Bevölkerung, die Beschäftigten in den Apotheken und das Gesundheitssystem effizient geschützt werden. Die ABDA setzt sich jedoch auch weiterhin gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) dafür ein, dass diese sachgerechten Regelungen in der Regelversorgung über den November 2022 hinaus verstetigt werden. Eine kürzlich veröffentlichte Analyse des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts (DAPI) im Auftrag der ABDA hatte nachgewiesen, dass die erweiterten Auswahl- und Austauschmöglichkeiten bei nicht vorrätigen oder nicht lieferbaren Arzneimitteln die Versorgung von Millionen Menschen erheblich verbessert haben, ohne zusätzliche Kosten für das Gesundheitssystem zu verursachen.

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