Satzungsänderungen: Neues Organigramm von ABDA, DAV und BAK veröffentlicht

Die Satzungsänderungen von ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V., Bundesapothekerkammer (BAK) und Deutschem Apothekerverband e.V. (DAV) sind nunmehr alle in Kraft getreten, nachdem auch die beiden Vereinssatzungen offiziell ins Vereinsregister eingetragen worden sind. Zu finden sind die drei Satzungen, die zum 1. Januar 2025 (BAK) und Mitte Januar 2025 (ABDA und DAV) in Kraft getreten sind, ab sofort hier auf abda.de. Dort wurde auch ein neues Organigramm der ABDA hochgeladen.

Zu den Änderungen der ABDA-Satzung gehört unter anderem, dass der ABDA-Gesamtvorstand in der Regel sechsmal pro Jahr – häufiger als bisher – tagt. Zudem wurde der ABDA-Vorstand von 13 auf sieben Mitglieder verkleinert. Die Hauptversammlung beim Deutschen Apothekertag dient laut § 4 der neuen ABDA-Satzung auch weiterhin "der berufspolitischen Willensbildung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker auf Bundesebene. Beschlüsse der Hauptversammlung sind bei den jeweiligen Entscheidungsfindungen der Organe der Bundesebene sachgerecht zu berücksichtigen."

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